Hallo!
Ich bin selbständiger Grenzgänger von Deutschland in die Schweiz und als solcher in der Schweiz steuerpflichtig.
Meine Frau macht sich nun in Deutschland als Freiberuflerin selbständig, ihr Einkommen wird im ersten Jahr höchstwahrscheinlich deutlich niedriger sein als meines.
Frage: Muss ich mein Einkommen dem deutschen Finanzamt gegenüber offenlegen? Bisher hatte ich nichts, garnichts, mit denen zu tun. Müssen wir eine getrennte Veranlagung beantragen, damit nur die Einkünfte meiner Frau besteuert werden?
Was gibts sonst noch zu beachten?
Besten Dank & Gruss
„Amadis“