Hallo,
nehmt mal an Frau X. arbeitet Teilzeit (20 Std. Woche) . Jetzt möchte sie nebenbei noch einer Selbständigkeit nachgehen, welches aber von den Stunden her die Teilzeittätigkeit nicht überschreitet (max. 10 Std. Woche). Was muss beachtet werden bezgülich der Versteuerung, Krankenkasse etc.?
Freundliche Grüße, Melli