Steuerfrage

Hallo,

nehmt mal an Frau X. arbeitet Teilzeit (20 Std. Woche) . Jetzt möchte sie nebenbei noch einer Selbständigkeit nachgehen, welches aber von den Stunden her die Teilzeittätigkeit nicht überschreitet (max. 10 Std. Woche). Was muss beachtet werden bezgülich der Versteuerung, Krankenkasse etc.?

Freundliche Grüße, Melli

Sie sollte möglicherweise im Folgejahr eine Steuererklärung abgeben.

Wenn sie im ersten Jahr gleich voll loslegt und mehr als 50.000 Jahresumsatz erwartet, sollte sie möglicherweise Umsatzsteuervoranmeldungen einreichen.

Wenn sie ängstlich in Bezug auf Behörden ist, dann kann sie die Selbständigkeit dem Finanzamt anzeigen. Möglicherweise wäre eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen, aber dazu wissen wir zu wenig. Auch zur Beurteilung sozialversicherungsrechtlicher Fragen wissen wir zu wenig. Insgesamt bisschen wenig Sachverhalt…

sorry, also nebenberuflich selbständige Tätigkeit wird ca 300 Euronen netto mtl. einbringen. Es handelt sich um eine Tagesmuttertätigkeit für das Jugendamt. Nehme mal an, dass Frau X. keine Sozialabgaben leisten muss weil sie dies ja schon wegen der Teilzeitbeschäftigung schon tut. Ängstlich ist Frau X. nicht, da sie jedes Jahr sowieso schon eine Steuererklärung zusammen mit ihrem Mann abgibt.

Eigentlich müsste da das jeweils beauftragende Jugendamt die passende Antwort geben können. Ich habe jahrelang trotz Arbeit Pflegeltöchter, allerdings jugendliche, gehabt. Da hatte mein Einkommen mit dem Pflegegeld nix zu tun. Vielleicht ist das aber bei Tagespfliege anders. Ich würde nachfragen.

Dann würde ich da gar nichts unternehmen, sondern erst im Rahmen der Einkommensteuererklärung die Einkünfte angeben. Ich bin nicht 100%zig sicher, aber ich würde Tagesmutter einfach mal unter unter „erzieherische Tätigkeit“ subsumieren und das dann als Einkünfte aus selbständiger Arbeit erklären. Und wenn es doch gewerblich sein sollte, dann ist das bei der genannten Höhe der Einkünfte egal, denn es liegt ja weit unter dem Freibetrag der Gewerbesteuer.