Hallo,
ich bin deutscher Staatsbürger. Habe aber keinen Wohnsitz in Deutschland. Ich bekomme eine Zahlung aus eine Renten ähnlichen Kasse. Ich habe meine letzte Steuererklärung für 2014 gemacht und den Finanzamt mitgeteilt, dass ich aus Deutschland ohne einen Wohnsitz zu haben abgemeldet bin. Kann das Finanzamt dagegen vorgehen ?
Hallo!
Lies mal hier rein. Es gilt für gesetzliche Renten. Mag sein, deine Zahlung wäre anders zu beurteilen.
MfG
duck313
Aha, danke, ich liege unter 8000€ im Jahr und arbeite hier ohne Steuerkarte und Wohnsitz…
Danke…
Damit bist du wahrscheinlich beschränkt steuerpflichtig, auch ohne Wohnung oder ständigen Aufenthalt in D.
Der Grundfreibetrag ist bei beschränkter Steuerpflicht nicht anzuwenden.
Dann hast du wahrscheinlich auch selbständige oder gewerbliche EInkünfte. Das müsste man sich im Detail anschauen, ob das in D zu versteuern ist.
Wenn jemand behauptet, nicht in D unbeschränkt steuerpflichtig zu sein, weil er hier angeblich weder Wohnsitz noch dauernden Aufenthalt hat (es ist gleichgültig, was er wo „meldet“), hat das Finanzamt freie Wahl zwischen der Prüfung dieser Behauptungen oder (wahrscheinlich für den Fiskus ‚rentabler‘) die Märchen im Raum stehen zu lassen und die aus D stammenden Einkünfte des Mannes der beschränkten Steuerpflicht zu unterwerfen - die heißt zwar ‚beschränkt‘, das bezieht sich aber nicht auf die Höhe der Besteuerung. In diesem Fall dürfte manches Gscheitle mit den Ohren schlackern, wie hoch die Einkommensteuer ausfällt, wenn Grundfreibetrag, Sonderausgabenabzug usw. wegfallen.
Viel Vergnügen mit Deinem ‚Sparmodell‘ wünscht
MM