Guten Tag,meine Frage ist die Folgende: Wenn man Angestellter im Vertrieb ist und möchte gleichzeitig als Untertnehmensberater oder Musiker selbsständig werden, wie sieht die dann steuerliche Seite aus?
Handelt es sich um ein Gewerbe oder um eine „freiberufliche
Tätigkeit“ - Wie wird das Gehalt aus der angestellten Tätigkeit
versteuert (St.Kl. 1??).
Ist man Vorsteruerabzugsfähig?? (Gewerbeanmeldung???)
Bleibt man in der gesetzlichen KK??
Viiiielen Dank für eine prompte, fachlich versierte Antwort
ichselbst3
Handelt es sich um ein Gewerbe oder um eine „freiberufliche
Tätigkeit“
Die genannten Tätigkeiten könnten unter „freiberufliche Tätigkeit“ fallen. http://www.klicktipps.de/gewerbe_freiberuf.php
Wenn der Berater dann aber z. B. Bücher dazu verkauft, wird es rasch zum Gewerbe.
Wie wird das Gehalt aus der angestellten Tätigkeit versteuert (St.Kl. 1??).
Weiter wie bisher. - Bei der Selbstständigen Tätigkeit wird unabhängig davon der Gewinn (= Einnahmen - Ausgaben) ermittelt.
Ist man Vorsteruerabzugsfähig??
Wenn man auf die Kleinunternehmer-Reelung verzichtet: Ja.
Das ist bei Gewerbe und „freiberufliche Tätigkeit“ gleich.
Wenn ich das also richtig verstanden habe, ist bei beratenden Tätigkeiten ohne Produktverkauf die Variante „Freiberufler“ die optimale Kombination, richtig??? Obwohl hier die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung (z.B.i.S. GmbH-Gesetz) für den Probanden nicht gegeben ist. Anfallende Verluste können über die einkommensmässig stark dominate Angestelltentätigkeit (pa ca.70.000€) abgefangen werden ebenso wie die „Märchensteuer“ insofern man die Kleinunternehmerregelung nicht wahrnimmt.
Liebe Grüße, ich selbst 3
Wenn ich das also richtig verstanden habe, ist bei beratenden
Tätigkeiten ohne Produktverkauf die Variante „Freiberufler“
die optimale Kombination, richtig???
Da hat man aber kein Wahlrecht. Wer Freiberufler ist, ist streng definiert.
Obwohl hier die
Möglichkeit der Haftungsbeschränkung (z.B.i.S. GmbH-Gesetz)
für den Probanden nicht gegeben ist.
Das hat aber ein gewerblich Tätiger auch nicht.
Anfallende Verluste
können über die einkommensmässig stark dominate
Angestelltentätigkeit (pa ca.70.000€) abgefangen werden
Aber nur in begrenztem Maß, denn wenn mit der selbständigen Tätigkeit nur Verluste erzielt werden, wird das ganze als steuerlich unbeachtlich „Liebhaberei“ einsortiert.
ebenso
wie die „Märchensteuer“ insofern man die
Kleinunternehmerregelung nicht wahrnimmt.
Nein, Einkommensteuer hat mit USt nun nicht das geringste zu tun.