Hallo Zusammen,
kurze frage bei einem Beispielfall…
Angenommen Steuerpflichtige S hat seit 2003 keine Steuererklärung mehr abgegeben. Kann S die fehlenden 4 Erklärungen (für 2003, 04, 05, 06) einfach so ans zuständige FA schicken und diese werden problemlos angenommen, oder muss er ggf. auf Besonderheiten achten?
ZWeite Frage: Angenommen der o.g. S hätte eine Wohnung gekauft. Vertragsschlus war in 2003, Eigentumsübergang jedoch erst in 2004. Wann werden die Kosten angesetzt (Notarkosten etc).
Liebe Grüße, und viel dank für eure schnelle Hilfe…
Horde
S kann einfach die Erklärungen einreichen, dass FA rechnet sie durch, und wenn Antragsveranlagungen außerhalb der 2-Jahresfrist dabei sind, lehnt es diese einfach ab, ohne dass S dadurch Unannehmlichkeiten entstehen.
Kosten für die Wohnung können nur abgesetzt werden, wenn sie zur Erzielung von Einkünften dient (z.B. vermietet wird).
Notarkosten, Grunderwerbssteuer usw. zählen hierbei zu den Anschaffungskosten, die nur im Wege der Afa abgesetzt werden können und damit erst ab Eigentumsübergang.
Kosten, die nicht zu den Anschaffungskosten zählen, können bereits vorher als vorweggenommene Werbungskosten bei de jeweiligen Einkunftsart (vermutlich VuV) abgesetzt werden.
S kann einfach die Erklärungen einreichen, dass FA rechnet sie
durch, und wenn Antragsveranlagungen außerhalb der
2-Jahresfrist dabei sind, lehnt es diese einfach ab, ohne dass
S dadurch Unannehmlichkeiten entstehen.
Ich dachte die 2-Jahres-Frist ist vom BFH gekippt worden?
Ich dachte die 2-Jahres-Frist ist vom BFH gekippt worden?
Soviel ich weiß, liegt das ganze Beim Bundesverfassungsgericht.
Vom Finanazamt wird sie auf jeden Fall noch angewendet.
Dagegen kann ggf. natürlich Einspruch eingelegt und Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung des BVerfG beantragt werden.
Richtig, das hatte ich verwechselt. Ich weiß nur dass mein Chef eines Tages in unser Zimmer gestürmt ist und herumposaunt hat dass das jetzt mit der 2-Jahres-Frist gekippt wurde. Zu schnell posaunt .
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