Steuerfragen-jahresfreibetrag-krankenversicherung

Hallo,

ich habe ein paar Fragen zum Thema Steuer etc.
Ich bin Student und hatte bisher einen Job bei dem ich
380€ monatlich verdient habe. Seit mitte Juni habe ich einen weiteren Job bei dem ich 480€ verdiene. Dem entsprechend zahle ich jetzt Rentenvers., Kirchen- und Lohnsteuer. Vor meinem 2. Job lag mein Krankenvers.-Beitrag bei 65€ (Standard-Betrag für Studenten). Aufgrund meiner Steuer-Abgaben, die ich jetzt zahle dachte ich, dass ein Teil vom Arbeitgeber übernommen wird. Der Betrag wurde jedoch ganz normal vom Konto abgebucht. Eine Mitarbeiterin der AOK hat mir bei einem Gespräch dann mitgeteilt,dass dies erst ab einer Arbeitszeit über 20h (ich arbeite genau 20h) übernommen würde und das dann mein Status als Student wegfallen würde und ich dann insgesamt mehr Abgaben zahlen müsse. Das ganze finde ich irgendwie komisch, vielleicht nicht ganz fair, weiß da jemand wie die genaue Sachlage ist?

Eine weitere Sache ist, dass ich vorher immer Jobs unter 400€ hatte, mich mit diesem ganzen Steuersystem ganz und garnicht auskenne.
Kürzlich hat mir ein Bekannter erzählt, dass ein bestimmter Jahresbetrag (Ich hörte mal was von 7.500, mal was von 12.000€ ???) Steuerfrei wäre und ich meine Steuer am Ende des Jahres durch die Steuererklärung zurückbekommen könnte.
Wisst ihr wie hoch dieser Betrag wirklich ist bzw ob das wirklich stimmt?
Da ich die beiden Jobs erst Mitte des Jahres begonnen habe komme ich ohnehin nur auf ca. 6700€.

Ich wäre total froh wenn mir jemand eine Antwort geben könnte, Freunde und Bekannte wissen immer nur Brocken und machen das Chaos perfekt :frowning:

Vielen Dank schon mal im Vorraus für
eure Antworten!!
Liebe Grüße,
Sebastian

Hallo sebastiao,

leider kann ich dir bei dieser Sache nicht weiterhelfen. Hoffe du bekommst eine hilfreiche Antwort.

MfG Anja

Hallo Sebastian,

ich kann nur was zu der Ausage der AOK sagen und die ist korrekt. Hintergrund: Studenten sind günstiger versichert, weil sie kein Einkommen haben. Arbeitet ein Student nebenbei, so stellt sich die Frage, was im Vordergrund steht, das Studium oder die Arbeit?
Steht die Arbeit im Vordergrund, wirst Du versicherungspflichtig und bekommst die Sozialabgaben vom Lohn abgezogen, steht das Studium im Vordergrund, bleibst Du in der Krankenversicherungs der Studenten (KVdS) und zahlst den günstigen KVdS-Beitrag.
Zu der Frage, ab wann was im Vordergrund steht, haben sich dann irgendwann einmal die Richter ausgelassen und das Ergebnis waren 20 Stunden pro Woche. Heißt de Fakto, wenn Du in Vorlesungszeiten (also nicht in den Semesterferen) mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest, dann wirst Du sozialversicherungspflichtig und bekommst Dein Gehalt gekürzt um die Sozialversicherungsbeiträge ausbezahlt. Dein Arbeitgeber beteiligt sich an den Beiträgen. Arbeitest Du weniger als 20 Stunden pro Woche in der Vorlesungszeit, dann bleibst Du in der günstigen KVdS, bekommst aber im Gegenzug dafür Dein Gehalt vom Arbeitgeber ohne Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen ausbezahlt.