Sind Gerichts- und Notarkosten in einem Immobilien-Erbfall von der Erbschaftssteuer befreit?
Dank und Gruß
Franz
Servus,
befreit nicht, aber sie können bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs abgezogen werden, wenn es Kosten sind, die dem Erwerber unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses oder mit der Erlangung des Erwerbs entstehen.
Schöne Grüße
MM