Steuerfrei oder nicht steuerbar?

Hallo zusammen,
habe ein Problem und hoffe hier eine Antwort zu bekommen.

Ein Unternehmen A. mit Sitz in Deutschland, dass Mschinen vom/ins In- und Ausland kauft bzw.verkauft.

Diese hat eine Maschine von einem Unternehmen B. mit Sitz in den Niederlanden gekauft.
Die Maschine ist in Belgien und wird direkt vom Standort aus verkauft.

Unternehmen A. verkauft diese Maschine an einen Unternehmen C. in den United Kingdom. Das Unternehmen C. hat eine Betriebsstätte in der Türkei. Die Maschine wird direkt in die Türkei geliefert.

Die Kosten für die Demontage in Belgien, die Versendung von Belgien in die Türkei durch eine externe Spedidion, die Montage und Instandsetzung der Maschine in der Türkei übernimmt das Unternehmen A. mit Sitz in Deutschland.

Jetzt meine Frage: Handelt es sich bei dem Umsatz vom Unternehmen A um einen steuerfreien oder um einen nicht steuerbaren Umsatz?
Und nach welchem Paragraphen?

Hoffe und erwarte eure Anworten und bedanke mich schon im voraus dafür!

Gruss

Mece

Ein Unternehmen A. mit Sitz in Deutschland, das Maschinen
vom/ins In- und Ausland kauft bzw.verkauft.

Bei diesen Lieferungen ist der Sitz erstmal zweitrangig.

Diese hat eine Maschine von einem Unternehmen B. mit Sitz in
den Niederlanden gekauft.

Der Unternehmenssitz ist auch jetzt noch zweitrangig.

Die Maschine ist in Belgien und wird direkt vom Standort aus
verkauft.

Die Warenbewegung ist das Interessante.

Unternehmen A. verkauft diese Maschine an einen Unternehmen C.
in den United Kingdom. Das Unternehmen C. hat eine
Betriebsstätte in der Türkei. Die Maschine wird direkt in die
Türkei geliefert.

B zu A ist offenbar eine ruhende Lieferung in Belgien. Nicht steuerbar, da nicht in Deutschland.

A zu C ist eine bewegte Lieferung von Belgien nach Türkei. Auch nicht steuerbar, da nicht in Deutschland.

Die Kosten für die Demontage in Belgien, die Versendung von
Belgien in die Türkei durch eine externe Spedition, die
Montage und Instandsetzung der Maschine in der Türkei
übernimmt das Unternehmen A. mit Sitz in Deutschland.

Wer die Kosten übernimmt ist für die Steuerbarkeit ohne Bedeutung.

Jetzt meine Frage: Handelt es sich bei dem Umsatz vom
Unternehmen A um einen steuerfreien oder um einen nicht
steuerbaren Umsatz?
Und nach welchem Paragraphen?

Über den § 3 UStG kommt man zum Ort der Lieferung. Wenn der nicht in Deutschland ist, dann ist das deutsche UStG nicht anwendbar, der Umsatz ist nicht steuerbar. Siehe auch § 1 UStG.

Um steuerfrei zu sein, muß der Umsatz erstmal steuerbar sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald