Steuerfrei RV mit Dynamik doch Steuern zu zahlen?

Hallo,

angenommen es wurde eine steuerfrei Rentenversicherung (RV) vor dem Jahr 2005 abgeschlossen und diese RV enthält eine Dynamik (bspw. 5%). Die Dynamik ist vertraglich ja festgehalten, gehört also zu einem RV-Vertrag von vor 2005.

Wie werden die zusätzlichen Erträge durch die Dynamik behandelt? Ich habe gehört das dieser Anteil rausgerechnet wird und dafür Steuern gezahlt werden müssen, ist das korrekt? Wie erfolgt dieses „rausrechnen“?

In beispielhaften Vertragsunterlagen habe ich diesbezgl. keine Infos gefunden, nur auf den jährlichen Infoblätter der RV steht das man sich glücklich schätzen kann da die steuerfrei sind. Allerdings werden dynamische Beiträge ja als Neuabschluss behandelt um nochmals Abschlusskosten rauszuholen,…
Bin mal gespannt welche Meinungen hier aufkommen.

Freundliche Grüße

BB

Die Rentenzahlungen einer Renten/Labensversicherung sind generell der Einkommensteuer zu unterwerfen. Egal ob vor 2005 oder nicht.

Einzig die Kapitalauszahlung (Einmalauszahlung) einer Lebensversicherung war bei Abschluss bis 2004 steuerbefreit.

Gruß

Jörg

Hallo,

vielen Dank für die Info, das wusste ich nicht das die Rentenauszahlung immer der Einkommenssteuer unterliegt… Dann haben die „alten“ RVs ja nur einen Nutzen gegenüber aktuellen, wenn ich die Kapitalauszahlung wähle… hmm, gut zu wissen…

Aber so eine Erhöung des Beitrags durch die Dynamik erhöht ja auch das Endkapital. Muss dann dieses versteuert werden oder bleibt das steuerfrei trotz Dynamik? Oder werden nur die Anteile versteuert die die Dynamik eingebracht hatte (wenn man die historischen Zinsen kennt, könnte man das ja rausrechnen…)?

Vielen Dank!

LG BB

Die Dynamik wurde vor dem 01.01.2005 abgeschlossen, deswegen sind auch die Erträge soweit sie die Dynamik betreffen steuerfrei.

Gruß

Jörg