Ich beziehe eine normale Rente, Und eine Firmenrente.
Ausserden erhalte ich eine mtl. Zahlung auf Lebenszeit von meiner firma. als ausgleich für mein vorzeitiges ausscheiden.
auf der lohsteuerkarte erscheint nur die firmenrente.
was mach ich mit der ausgleichszahlung ?
einfach „vergessen“ ?
t.
Soll das hier schon wieder in Beihilfe zur Steuerhinterziehung ausarten…wass willst du denn hören, dass dir 10 Leute raten die Ausgleichszahlung bei deiner Steuererklärung (sofern es hier um die gehen sollte) einfach nicht anzugeben - oder wie ?
kopfschüttelnder Inder
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na na na !
Meine frage in Kurzform!
sind das sonstige Einnahmen ?
Gilt das als Abfindung, was es in echt ist, aber halt nicht als einmalzahlung.
oder gilt das ebenfalls als rente ?
oder noch was anderes ?
t.
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na na na !
Meine frage in Kurzform!
sind das sonstige Einnahmen ?
Gilt das als Abfindung, was es in echt ist, aber halt nicht
als einmalzahlung.
oder gilt das ebenfalls als rente ?
oder noch was anderes ?
t.
Hallo nochmal, war doch nicht so ernst gemeint
grundsätzlich müßte das Arbeitslohn sein, weil es wie du sagst, eine Abfindung darstellt - müßte dann aber auch auf der Lohnsteuerkarte erscheinen - Rente oder sonstige einnahmen ist es m.e. nicht - müßte man mal beim AG nachfragen wie die das lohnsteuertechnisch behandelt haben ???
gruß inder
Hallo liebe Wissende !
Ich beziehe eine normale Rente, Und eine Firmenrente.
Ausserden erhalte ich eine mtl. Zahlung auf Lebenszeit von
meiner firma. als ausgleich für mein vorzeitiges ausscheiden.
auf der lohsteuerkarte erscheint nur die firmenrente.
was mach ich mit der ausgleichszahlung ?
einfach „vergessen“ ?
t.
Soll das hier schon wieder in Beihilfe zur Steuerhinterziehung
ausarten…wass willst du denn hören, dass dir 10 Leute raten
die Ausgleichszahlung bei deiner Steuererklärung (sofern es
hier um die gehen sollte) einfach nicht anzugeben - oder wie ?
der abfindung steht entgegen, dass diese eine zusammenballung darstellt. bsp. aufgabe job dafür 36 gehälter gezahlt x prozentsatz des verhandelns = grosse summe xyz EUR wird überwiesen.
zahlt der arbeitgeber die „abfindung“ aber mtl. aus, ist es arbeitslohn und auch nicht teilweise steuerfrei.
nur der anteil firmenrente kann steuerbegünstigt sein (versorgungsfreibetrag).
der abfindung steht entgegen, dass diese eine zusammenballung
darstellt. bsp. aufgabe job dafür 36 gehälter gezahlt x
prozentsatz des verhandelns = grosse summe xyz EUR wird
überwiesen.
zahlt der arbeitgeber die „abfindung“ aber mtl. aus, ist es
arbeitslohn und auch nicht teilweise steuerfrei.
Wenn die Voraussetzungen des § 3 Nr. 9 EStG erfüllt sind, liegt m. E. erst steuerpflichtiger Arbeitslohn vor, wenn die Summe der Teilzahlungen den maßgeblichen Freibetrag überschreiten. Durch die Auszahlung in Teilbeträgen ist zwar eine ermäßigte Besteuerung nicht möglich, aber dies ist doch unschädlich für den Freibetrag nach § 3 Nr. 9 EStG. Oder hat sich da was geändert?
Dies würde dann ja auch erklären, warum nur der Versorgungsbezug auf der Lohnsteuerkarte bescheinigt ist.
ja du hast recht. habe stfr & erm. besteuert durcheinander gewürfelt. nur wird es schwer nachzuweisen, dass hier eine ratierliche abfindung vorliegt. das finanzamt wird wohl hier eine umgehung der besteuerung der betriebsrente sehen…