Hallo eine frage Ich bin Kraftfahrer und und habe eine steuerfreibetrag von 8 euro pro tag da ich min 8 std am tag unterwegs bin ,nun zu meiner frage da mein arbeitgeber mir den betrag nicht auszahlt dachte ich mir das ich diesen betrag irgendwie mir als steuerfreibetrag auf meine steuerkarte eintragen lassen kann … meine frage wie muss ich das anstellen und was muss ich dabei beachten vorab für jede info danke Olaf
Steuerfreibeträge zahlt der Arbeitgeber meines Wissens in den seltensten Fällen aus.Hier handelt es sich für 8 Stunden der Freibetrag der auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden kann.In einem Jahr würden dann anfallen,angenommen:220 Tage x 8Stunden =1760 x 0,30 €
= 528 € die das zu versteuernde Einkommen mindern würde,bei einer ganz normalen Steuerprogression von ca.25 % wüde das eine Steuerersparniss von ca 100 € betragen.Lohnt sich denn der Aufwand ?,denn sie müssen sich den Freibetrag auf der Karte beim Finanzamt und vom Arbeitgeber bescheinigen lassen.Besser sie machen bei der Lohnsteuererklärung diesen Freibetrag geltend wenn sie vom Arbeitgeber bescheinigt bekommen wie viel Tage sie im Jahr 8 Stunden,mehr als 14 Stunden oder 24 Stunden gearbeitet haben ,denn für die zusätzlichen Zeiten haben sie einen höheren Anspruch als für 8 Stunden.Info beim Steuerberater aber auch in jedem guten Steuerprogramm zb.bei Taxmann Schönes Finanzamt schröpfen wünscht Schnuggi1521
Sie können Ihre steuerfreibeträge bei zustandigen Finanzamt eintragen lassen,somit können Sie nichts falsch machen,Sie können Freibeträge auch bei Einkommensteuererklarung geltend machen.
Hallo,
es ist kein Steuerfreibetrag, es sind Verpflegungsmehraufwendungen und ist 6 EUR und nicht 8 EUR bei einer Abwesenheit über 8 Stunden. Bei der Steuererklärung wird das geltend gemacht. Der Arbeitgeber hat damit nicht zu tun.
Gruß
Marinel
Hallo,
beim Finanzamt können Sie den Freibetrag eintragen lassen. Er beträgt aber 6 € ab 8 Std. Abwesenheit.
Mach 230 Arbeitstage a 6 € = 1.380 €.
Hallo,
das sind werbungskosten.
Da dieser summenbetrag vermutlich von jahr zu jahr bei ihnen abweichen wird, bietet sich die berücksichtigung in der jährlichen steuererklärung an.
Andernfall sollten sie mit dem zuständigen finanzamt telefonisch kontakt aufnehmen.
mfg ignaz
Hallo.
Grundsätzlich können Werbungskosten als Freibetrag eingetragen werden, wenn bestimmte Grenzen überschritten werden (es muss sich wesentlich auswirken).
Dafür kann man einen sog. Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen.
Um die höchstmögliche Ersparnis abzugreifen empfiehlt sich die Beauftragung eines Steuerberaters. Ggf. vorab ein Gespräch wg. den anfallenden Gebühren.
Den Antrag kann man natürlich aber auch selbst erstellen. Ggf. bei Elster-Online mal schauen oder beim Wohnsitzfinanzamt fragen.
Grüße.
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Hallo Olaf ,das ist kein Steuerfreibetrag sondern Verpflegungsgeld das Kraftfahrern steuerfrei gezahlt wird.
Eigentlich ist dein Arbeitgeber dazu verpflichtet es zu zahlen.Sollte er es nicht tun dann schreib dir jeden Tag die Stunden auf denn wenn es mehr als 8 Stunden sind steht dir mehr Geld zu ,du kannst es dann steuerlich geltend machen aber erst in der Steuererklärung Hoffe ich habe dir geholfen ,falls nicht schreibe mir noch mal lg Tine
Hallo
Ja selbstverständlich kann man sich persönliche Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Dies ist aber nun anders als früher, da es ja eine Lohnsteuerkarte in dem alten Sinne nicht mehr gibt.
D.h. man hätte bestens bereits im Dezember 2012 den Freibetrag beantragt, damit er sich auch direkt ab Januar 2013 auswirkt. Falls dies nicht geschehen, also so schnell wie möglich nachholen. Bisher wurden - wenn überhaupt - die Freibeträge aus den Vorjahren übernommen.
Wie geht das nun?
Auf folgender Internetseite findet man das entsprechende Formular für die Beantragung:
https://www.formulare-bfinv.de/
Hier sucht man sich das Formular, füllt es aus und bringt es am besten so schnell wie möglich zum Finanzamt. Dort werden die Daten in einer Datenbank gespeichert, welche sich widerum der Arbeitgeber abrufen kann. Da das zur zeit alles noch nicht so läuft, wie die Finanzverwaltung möchte, sollte man den Arbeitgeber trotzdem noch persönlich darauf hinweisen, dass er sich die Daten abruft, bzw. ihm eine Bescheinigung über die Änderung der Lohnsteuerdaten aushändigt. Diese bekommt man widerum auf Nachfrage beim zuständigen Finanzamt.
Hallo Olaf,
du gehst zum Finanzamt und holst dir ein Formular (Steuerermäßig). Oder die meisten Finanzämter haben auch so Sprechstunden. Dann kannst du Dir das auch dort eintragen lassen. Dies kannst du auch noch unter dem Jahr machen. Es werden die Arbeitstage minus den Urlaub genommen. Habe auch einen Freibetrag eintragen lassen für mein Kilometergeld.
glg Eishockey80
Hallo Olaf19651,
vorab: Der Eintrag des Freibetrags mindert Deine monatliche Steuer, d. h. Du kriegst in kleinen Beträgen jeden Monat etwas mehr Geld. Wenn Du statt dessen eine Einkommensteuer-Erklärung machst, hast Du das gesammelte Geld auf einen Schlag.
Also: Überlegen ob Dir jeden Monat 10 Euro oder einmalig 120 Euro lieber sind (Beispielzahlen:wink:
Nun zu Deiner Frage:
Besorge Dir vom Arbeitgeber eine Bestätigung, dass Du als Berufskraftfahrer eingesetzt bist, täglich mehr als 8 h abwesend bist, etc.
Mit dieser gehst Du zum Finanzamt, stellst einen Antrag auf Eintrag eines Freibetrags und dann geht das seinen Gang. Das Finanzamt ist übrigens verpflichtet, Dir beratend zur Seite zu stehen.
Gruß
Harry
Hallo,
Leider weiß ich darüber auch nicht bescheid,aber ich rate ihnen gehen Sie
zu ihrem zuständigen Finanzamt die können Sie darüber aufklären.
Gruß
monika61
Halo Olaf,
einfach einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung beim Finanzamt stellen. Dort gibt es sogenannte Service-Center, die das erledigen. Dauert keine 10 Minuten.
Bitte vorher anrufen, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen.
Gruß
Ralf
hallo olaf, ich habe ihnen im april schon mal eine antwort gesendet…grüsse bacco