Steuerfreibetrag!

Hallo,

eine Frage zum Steuerfreibetrag wenn man ein Kind hat. Man bekommt für Kinder Kindergeld - bekommt man zusätzlich noch einen Freibtrag und wie hoch wäre dieser. Würde dieser dann bei der Einkommensteuererklärung dann wieder zurückerstattet oder zahlt man dann monatlich weniger Steuer?

Danke!

Hallo,

der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung kommen nur dann zum Ansatz, wenn sie günstiger als das Kindergeld sind. Dies prüft das Finanzamt automatisch mit der Steuererklärung. Das heißt, das gezahlte Kindergeld wird auf die daraus resultierende Steuerersparnis angerechnet.
Die Entlastungswirkung des Kinderfreibetrags (auf die Einkommensteuer) übersteigt bei Steuerpflichtigen, die nach der Splittingtabelle besteuert werden, ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 63.500 Euro das Kindergeld; bei Besteuerung nach der Grundtabelle liegt die Grenze bei ca. 33.500 Euro.
Dieses Zusammenspiel von Kindergeld und Kinderfreibetrag gilt nur für die Einkommensteuer. Bei der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer werden immer die Freibeträge berücksichtigt.

Gruss