Steuerfreibetrag

Folgendes Szenario: Ein Student hat 2 Jobs. Keiner dieser Jobs läuft unter geringfügige Beschäftigung, sodass er 2 Lohnsteuerkarten dafür braucht. Demzufolge arbeitet er bei dem einen Arbeitgeber mit der Lohnsteuerklasse 1 und bei dem anderen mit der Lohnsteuerklasse 6 (also hoher Steuersatz). Hat die Lohnsteuerklasse 6 dann i-welche negativen Konsequenzen in Form von Abzügen für ihn, wenn er insgesamt aufs ganze Jahr gerechnet unter dem Steuerfreibetrag bleibt? Mit anderen Worten: Gilt der Steuerfreibetrag nur für die erste Lohnsteuerkarte oder ist es egal über welche Lohnsteuerkarte er verdient solang er unter dem Freibetrag bleibt?

Hi!

Der Grundfreibetrag von 8000 und ein paar zerquetschten gilt für die gesamten Einkünfte eines Steuerpflichtigen.

Bleibt also der Beispiel-Student mit beiden Beschäftigungen in der Summe unter den 8000€, bekommt er die zu viel bezahlte Steuer zurück.

gruß

derschwede77

Hallo.

Der AG mit der LStKl VI, darf bei der Berechnung der einzubehlatenden Lohnsteuer den Grundfreibetrag (und alle anderen gesetzlichen einmaligen Frei/Pauschbeträge) nicht berücksichtigen. Darin besteht der Unterscheid zu StKl I.

Der AG mit StKl VI wird daher ab dem ersten € Steuer einbehalten und abführen müssen.

Der Student hat jedoch die Möglichkeit, die zu viel gezahlte Steuer durch eine Steuererklärung zurück zu bekommen.

Gruß, Heiko