hallo
wo kann ich einen steuerfreibetrag beantragen?
wird der dann dem arbeitgeber automatisch übermittelt und entfallen dann die steuern komplett?
wenn ich jetz zum beispiel 2800brutto verdiene
und 1900netto,wieviel bekommm ich dann mehr dadurch?
muss ich denn in zukunft auch keine steuererklärung machen oder laufe gefahr steuern am ende des jahres nachzubezahlen?
der Freibetrag, den man sich beim finanzamt auf der Steuerkarte eintragen lassen kann, muss aber begündet sein. Z. B. durch erhöhte Fahrtkosten. Wenn man also weiter weg vom Arbeitsplatz wohnt und pendeln muss. Dann kann man sich die Kosten in Höhe der Entfenungspasuchale eintragen lassen. Einfache Fahrt x 0,30 € x Arbeitstage.
Ab 2013 sollte die automatische Übermitlung per Elstam funktionieren, aber auch nur, wenn der Arbeitgeber ab Januar dran teilnimmt. Pflicht ist erst ab Dezember 2013.
Und natürlich fallen die Steuern nciht dadurch weg. Durch die sog. Werbungskosten werden die Einkünfte niedriger und die Steuerzahlung um ein paar € geringer.
Der Freibetrag richtet sich nicht nach dem Bruttoverdienst, s. o.
Abgabe der Steuererklärung ist Pflicht!
Also überlegen, ob man lieber im laufenden Jahr mehr haben will, oder evtl am Ende des jahres eine höhere Erstattung bzw. eine geringere Nachzahlung.
MfG
wo kann ich einen steuerfreibetrag beantragen? wird der dann dem arbeitgeber automatisch übermittelt und entfallen dann die steuern komplett? wenn ich jetz zum beispiel 2800brutto verdiene und 1900netto,wieviel bekommm ich dann mehr dadurch? muss ich denn in zukunft auch keine steuererklärung machen oder laufe gefahr steuern am ende des jahres nachzubezahlen?
hallo
wo kann ich einen steuerfreibetrag beantragen?
Beim ihrem zuständigen Finanzamt
wird der dann dem arbeitgeber automatisch übermittelt
nein, dieser wird auf der Lohnsteuerkarte oder Lohnsteuerabzugsbescheinigung vermerkt, diese muss dem AG dann wieder vorgelegt werden.
und
entfallen dann die steuern komplett?
nein, es wird nur der entsprechend niedrigere Lohnanteil versteuert. Z. B. Brutto 2.800 - mtl. FB 500,00 - sie bezahlen Steuern nur noch von 2.300,00 Euro
wenn ich jetz zum beispiel 2800brutto verdiene
und 1900netto,wieviel bekommm ich dann mehr dadurch?
das kommt auf Ihre Steuerklasse an
muss ich denn in zukunft auch keine steuererklärung machen
doch, die müssten die natürlich trotzdem machen. Sonst würde jeder sich Steuerfreibeträge eintragen lassen und keine Steuern mehr bezahlen.
oder laufe gefahr steuern am ende des jahres nachzubezahlen?
auch das kann Ihnen passieren, wenn die Steuerfreibeträge dann nicht in gleicher Höhe oder höher in der Steuererklärung geltend gemacht werden (können).
Hallo,
es gibt (mind.) zwei Freibeträge: erstens den Sparerfreibetrag, der automatisch bei Kapitaleinkünften berücksichtigt wird und zweitens den Grundfreibetrag, der ebenfalls automatisch vom Finanzamt bei der Berechnung deiner Steuerlast berücksichtigt wird.
Du brauchst nur deine Steuererklärung abzugeben.
Viel Erfolg!
Roger
Sie müssen den „Antrag auf Lohnsteuerermäßigung“ ausfüllen und bei Ihrem Finanzamt einreichen. Das Formular erhalten Sie beim Finanzamt oder bei Ihrer Stadtverwaltung.
wird der dann dem arbeitgeber automatisch übermittelt und
entfallen dann die steuern komplett?
Der Arbeitgeber muss die elektronischen Daten abrufen. Die Steuern entfallen nur für den zusätzlichen Freibetrag.
wenn ich jetz zum beispiel 2800brutto verdiene
und 1900netto,wieviel bekommm ich dann mehr dadurch?
Das hängt von der Höhe des Freibetrages ab.
muss ich denn in zukunft auch keine steuererklärung machen
oder laufe gefahr steuern am ende des jahres nachzubezahlen?
Gerade wenn Sie einen Freibetrag haben, müssen Sie eine Steuererklärung abgeben. Der Freibetrag ist nur vorläufig aufgrund Ihrer Angaben. Erst mit der Steuererklärung kann die korrekte Höhe ermittelt werden. Ja, das kann zu einer Nachzahlung führen, nämlich falls der Freibetrag zu hoch war.
Datem durch Elstam angeblich an den Arbeitgeber,
Elstam ist ja neu und wird hoffentlich jetzt endlich
funktionieren
Wieviel das mehr ist durch den Freibetragm kann ich
nicht sagen
In Zukunft musst du dann einen Steuerklärung abgeben,
es sollte keine Nachzahlung geben, wenn der Frei-
betrag den Sachverhaltn der Einkommensteuererklärung
entspricht.
mit Steuerfreibetrag mußt Du auf jeden Fall eine Steuererklärung machen (das FA besteht drauf und schreibt Dich an, wenn Du’s ‚vergisst‘).
Nee, die Steuern entfallen nicht komplett *schön wärs*.
Wirklich mehr bekommst Du dadurch nicht.
Es wird Dir quasi die Steuer, die man Dir aufgrund Deiner Werbungskosten erstatten würde, vorher schon erlassen (wenn Du die letzte Erstattung durch 12 Monate teilst, dürfte ungefähr das rauskommen, was Du im Monat ‚mehr‘ hättest). Dafür besteht das FA wie gesagt aber auf Deiner Steuererklärung, Du könntest ja weniger Ausgaben haben, und würdest dann weniger Steuern zahlen, als vom FA berechnet.
Hallo Ringo,
den Steuerfreibetrag mußt du beim Finanzamt beantragen.
Warum sollten denn die Steuern komplett entfallen?
Es kommt auf die Höhe des Freibetrages an.
Hallo,
den Steuerfreibetrag beantragt man beim Finanzamt, es gibt dafür auch ein Formular soweit ich weiß. Einfach mal online auf der Finanzamt-Homepage schauen. Da kann man schon einige Formulare runterladen.
Früher wurde dieser Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen, wie das heute mit dem elektrischen Verfahren geht, weiß ich nicht. Evtl. kann das Finanzamt dazu Auskunft geben.
Die Steuern entfallen nicht! Der zu versteuernde Bruttobetrag reduziert sich um diesen Freibetrag. Das heißt, die Bemessungsgrundlage wird dadurch niedriger, ergo werden die Steuern dazu auch niedriger.
Eine Steuererklärung würde ich auf jeden Fall machen. Soweit mir bekannt, muss eine Steuererklärung gemacht werden, sobald ein Freibetrag eingetragen ist.
Ich vermute einmal Du meinst den Grundfreibetrag. Der Betrag den jeder im Jahr quasi frei hat. Dieser Grundfreibetrag ist bereits in den Lohntabellen eingearbeitet die dein Arbeitgeber nutzt um deine zuzahlende Steuer auszurechnen.
Du kannst Dir durch das Finanzamt noch andere Freibeträge eintragen lassen aber dafür müssen Dir diese zusätzlichen Kosten auch entstehen z.B. fahrten zur Arbeit (deine entstehenden Fahrtkosten müssen aber über 1600,-€ liegen) oder ne Körperbehinderung. Das waren jetzt zwei Beispiele. OB Du etwas einzutragen hast, kann ein Leihe gut daran erkennen, ob er durch die letzten Steuererklärungen hohe Rückerstattungen bekommen hat (alles ab ca über 700,-).
Alle pauschalen Freibetrage sind wie gesagt bereits vom Chef berücksichtigt.
Alles Gute
Es gibt den Grundfreibetrag, d.h. die ersten 8.004 € sind immer steuerfrei. Wenn du angestellt bist, dann wird auch zusätzlich eine Werbungskostenpauschale von 1.000 € angenommen, d.h. dein jährliches Bruttogehalt wird um 1.000 € reduziert und dann erst die Steuer berechnet. Daher musst du normalerweise auch keine Steuererklärung abgeben.
Solltest du höhere Werbungskosten haben (Fahrtkosten, Umzug, Weiterbildung), kannst du diese in der Steuererklärung angeben und erhältst evtl. Lohnsteuer zurück.
Sofern du keine weiteren Einkünfte hast, musst du als Angestellter keine Steuer nachzahlen.
einen Steuerfreibetrag können Sie (wie bisher auch schon) bei dem Finanzamt beantragen, das für Sie zuständig ist (das ist das Finanzamt in dessen Bezirk Sie wohnen). Hierfür gibt es je nach Art des Freibetrages verschiedene Formulare. Eine Uebersicht über die Formulare bekommen Sie z.B. auf http://www.ofd.niedersachsen.de/portal/live.php?navi…, die Seite bietet einen guten Ueberblick.
Füllen Sie den für Sie zutreffenden Antrag bitte aus und reichen Sie ihn bei Ihrem Finanzamt ein. Dieses prüft Ihren Antrag dann und, da es keine Lohnsteuerkarten aus Papier mehr gibt, werden die Daten zur Lohnsteuerermässigung vom Finanzamt via „ElStam“ (also elektronisch) an Ihren Arbeitgeber geschickt.
Da Sie keine Aussage zu Art und Höhe des von Ihnen angestrebten Freibetrags gemacht haben, kann ich keine Aussage dazu machen, wie hoch die monatliche Ersparnis ist. Das können Sie aber auch selbst ausrechnen, indem Sie einen der Brutto-Netto-Rechner im Internet bemühen. Einfach das Bruttogehalt entsprechend kürzen. Hierbei beachten Sie bitte, dass im Rechner der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1000 EUR/Jahr = 83 EUR/Monat enthalten ist. Wenn also der Freibetrag, den Sie gerne hätten, EUR 2400/Jahr beträgt, müssen Sie den um diese 1000 EUR kürzen = EUR 1400/Jahr, das dann durch 12 = 117 EUR. Der Bruttolohn muss also zur Berechnung um 117 EUR gekürzt werden.
Mit freundlichen Grüssen
Barbara