Steuerfreibetrag?

Hallo!

Ich bin nun schon fast am verzweiflen, bei dem Thema Steuern :smile:
(ich steh wohl auf ner dicken leitung!)

Ich hoffe mir kann jemand anhand des folgenden beispieles auf meine Fragen antworten!

Person X ist seit September 2007 selbstständig (kein Gewerbeschein).
Ein Sozialversicherungspflichtiger Job wird nicht ausgeübt (nur 400-€ basis)

September bis Dezember nimmt Person X 3030,00€ ein. (die monatlichen Beträge schwanken)

Wie wird das Finanzamt nun in diesem Fall die Einkommenssteuer errechnen?
In einem „normalen“ Arbeitsverhältnis ist das Gehalt im Normalfall recht gleichmäßig (zB jeden Monat 1500€), wie wird das aber bei einer selbstständigen Tätigkeit gehandhabt??

Denn eigentlich wäre es ja unfair, aufgrund des Steuerfreibetrages (ca. 640€/Monat= 7666€/Jahr) 4 Monate x 640€= 2555€ anzusetzen,wobei im beschriebenen Fall dann 500€ „zuviel“ eingenommen wurden!

Gerade da bei Selbstständigen zb im Januar die Einnahme bei 300€ liegen kann, dafür im nächsten Monat aber bei 900€ etc…?

Ich hoffe es versteht jemand, worauf ich hinaus will, aber ich seh den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr!
Danke…

und wünsche euch ein wunderschönes Wochenende!!!(genießt das gute Wetter!!!)

LG jenny

Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. Was die Person X in den einzelnen Monaten verdient hat iinteressiert das Finanzamt zur Berechnung der Höhe der Steuer nicht die Bohne. Es zählt das Jahreseinkommen.

Jörg

Hallo Jenny,

das Jahreseinkommen beträgt in diesem Fall 3030 Euro. Und das liegt unter dem Eingangsbetrag der Einkommensteuertabelle. Hier wird keine Steuer fällig.

Hallo!

Vielen Dank für eure Antworten!

Warum einfach,wenn´s auch kompliziert geht…oder so ähnlich :smiley:

Da hatte ich aber ne mächtig dicke und lange Leitung…

Lg Jenny

Servus Lawrence,

das Jahreseinkommen beträgt in diesem Fall 3.030 Euro.

wenn damit das zu versteuernde Einkommen gemeint ist: Nein, das beträgt nicht 3.030 Euro - oder allenfalls in wenigen, gänzlich konstruierten Ausnahmefällen. Selbst die Einkünfte werden bei Einnahmen von 3.030 € in fast allen Fällen nicht 3.030 € betragen, und ein Fall, in dem Sonderausgaben gleich Null sind, müsste erst noch gefunden werden.

Dass keine Steuer fällig wird, ist allerdings richtig.

Unter uns Pfarrerstöchtern: Stimmen eigentlich die Eintragungen auf Deiner ViKa?

Schöne Grüße

MM

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Servus Martin,

im Endergbnis kommen wir zum gleichen Resultat. Du hast es nur etwas genauer erklärt. Passt !
Was auf meiner Vika steht stimmt. Es steht nur nicht viel drauf.

Grüße
Lawrence