Steuerfreibetrag bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Lt. gesetzt steht alleinstehenden ein jährlicher Freibetrag bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu.

Nun folgende Rechnung.

Der Arbeitnehmer hat jährliche Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit von 50.000 €.
Zudem kommen Mieteinnahmen von jährlich 5.000 €
Dem stehen noch abziehbarte Werbungskosten von 2.500 (Fahrtkosten etc.) gegenüber.

Wie kann es nun sein, dass das Finanzamt eine Nachzahlung in Höhe von 800 € fordert.

Grob gerechnet wären das Miete abzgl. Werbungskosten = 2.500 € / 800 € Steuer.
Dann würde ja der Steuersatz auf die Miete bei 33 % liegen ?

Lt. dieser Rechnung hätte das Finanzamt keinen Freibetrag eingeräumt. Oder kommt dieser hier nicht zur Geltung.

Vielen Dank.

Servus,

von welchem Gesetz sprichst Du?

Im deutschen EStG ist kein Freibetrag für Einkünfte aus V+V vorgesehen.

Abweichungen von der Steuererklärung werden im Bescheid erläutert; z.B. Fahrtkosten von 2.500 € im Zusammenhang mit einem vermieteten Objekt würde ich bei der Veranlagung niemals ohne Einzelnachweis anerkennen.

Schöne Grüße

MM