Lt. gesetzt steht alleinstehenden ein jährlicher Freibetrag bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu.
Nun folgende Rechnung.
Der Arbeitnehmer hat jährliche Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit von 50.000 €.
Zudem kommen Mieteinnahmen von jährlich 5.000 €
Dem stehen noch abziehbarte Werbungskosten von 2.500 (Fahrtkosten etc.) gegenüber.
Wie kann es nun sein, dass das Finanzamt eine Nachzahlung in Höhe von 800 € fordert.
Grob gerechnet wären das Miete abzgl. Werbungskosten = 2.500 € / 800 € Steuer.
Dann würde ja der Steuersatz auf die Miete bei 33 % liegen ?
Lt. dieser Rechnung hätte das Finanzamt keinen Freibetrag eingeräumt. Oder kommt dieser hier nicht zur Geltung.
Vielen Dank.