Steuerfreibetrag bei Fahrtenbuchmethode

Hallo zusammen,

dank zahlreicher „Firmenwagenwagen-Rechner“ im Internet ist es jedem möglich, die tatsächlichen Kosten aus Entgeltumwandlung und geldwerten Vorteil bei Überlassung eines Firmenwagens zu ermitteln. Bei der Berechnung des geldwerten Vorteils besteht die Wahl, entweder die 1%-Methode anzuwenden oder ein Fahrtenbuch zu führen. Soweit so gut. Meine Frage:
Kann ein errechneter Vorteil aus der Fahrtenbuchmethode als Steuerfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden? Wenn ja, wie hoch sollte dieser sein (an folgendem Beispiel)

Beispiel: Private Nutzung max. 20%. Monatlicher geldwerter Vorteil 416 € bei der 1%-Methode, ca. 180 € bei der Fahrtenbuchmethode. Differenz: 236 € (Brutto)

Vielen Dank für eure/Ihre Antworten.

Mir erschließt sich die Logik der Frage nicht oder ist der Arbeitgeber zu faul dazu. Gemäß der folgenden Richtlinie im Absatz 9

http://www.steuerlinks.de/richtlinie/lstr-2008/r8.1…

kann auch der Arbeitgeber die Versteuerung des geldw. Vorteils nach Fahrtenbuch vornehmen.

Aber er hat da sich keinen Bock drauf?

Als Freibetrag wird Ihnen beim Finanzamt so ziemlich alles eingetragen. Sie sollten nur darauf achten, dass der Freibetrag nicht zu hoch ist und Sie da nachzahlen müssen.

Ihre Antwort und hat mir bereits geholfen.
Ich war davon ausgegangen, dass der Arbeitgeber immer die Pauschal-Methode anwenden muss und der Mitarbeiter die alternative Berechnung (Fahrtenbuch) erst in der Steuererklärung angeben kann.
Selbstverständlich sollten realistische Werte angesetzt werden, um Forderungen seitens des Finanzamts zu vermeiden.
Vielen Dank.