Steuerfreibetrag bei Schwerbinderung

Hallo,

eine schwerbehinderte Frau (100%, B, H) ist arbeitslos und möchte nun ihren Freund heiraten.

Kann die Frau ihre Prozente auf den Freund (bzw. zukünftigen Ehemann) übertragen, damit dieser weniger Steuern zahlt?

Da die Frau nach der Eheschließung keine Einkünfte mehr hat, würden die monatlichen Kosten doch sehr drücken.

MfG
Michael

Hallo Michael,
ab dem Jahr der Heirat können die Ehepartner eine Zusammenveranlagung wählen, d.h. alle Einkünfte aber auch Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen (u.a.Behinderten-Pauschbetrag) werden in einen Topf geworfen. Dies bedeutet, das der Behindertenpauschbetrag ab dem Jahr der Heirat auch dem Ehemann zugute kommt.

Grüße Bernd