Steuerfreibetrag bei Wegzug ins Ausland

Was passiert mit dem Steuerfreibetrag von zurzeit 7.664 €, wenn der Steuerpflichtige im Laufe des Jahres seinen Wohnsitz ins Ausland (nicht EU) verlegt und ab diesem Zeitpunkt auch keine Einkünfte mehr in Deutschland hat? Wird der Steuerfreibetrag dann nur anteilig angesetzt (also bei Wegzug zum 01.07. 50% von 7.664 € für Januar bis Juni), oder zählt der Freibetrag voll für die ersten sechs Monate?

Besten Dank

C. Schneider

Hallo,

ungeliebte aber allgegenwärtige Antwort: „Ja, aber“

Der Grundfreibetrag wie auch die anderen Frei-/Pauschbeträge (Arbeitnehmerpauschbetrag, Sparerfreibetrag) zählen voll, allerdings sollte der Steuerpflichtige sich vorsehen, dass die Einkünfte, die er nach Wegzug im Ausland erzielt, seinen Steuersatz auf die vor Wegzug erzielten Einkünfte erhöhen (Progressionsvorbehalt).

Allerdings gibt es noch mindestens 20 andere Dinge, die zu beachten bleiben, wenn man „richtig“ ins Ausland gehen will.

Der Steuerpflichtige sollte, falls sein Arbeitgeber ihn „ins Ausland schickt“, mal in die Verträge schauen. Nicht wenige der mittleren und größeren Unternehmen bezahlen dem Arbeitnehmer eine extra Steuerberatung nur für den Auslandseinsatz (und das nicht nur bei den „großen Tieren“).

Gruß
GM