Hallo,
der Freibetrag gilt für jeden Steuerpflichtigen. Wie ist das bei einer Zusammenveranlagung? Nach § 26b werden die Ehegatten bei Zusammenveranlagung gemeinsam als Steuerpflichtiger behandelt. Heißt das, dass der Freibetrag nur 1x gilt? Oder wird hier verdoppelt?
Danke für die Antwort.
Hallo,
meinst du jetzt 17 (3) oder 16 (4) EStG ?
Hallo,
meinst du jetzt 17 (3) oder 16 (4) EStG ?
Stimmt, §16.4 ist natürlich richtig 
Hallo,
Die §§ 16 (bzw. auch 17 EStG) sind Gesetzesvorschriften zur Berechnung des Gewinns. Hat nur ein Ehegatte den Gewerbebetrieb und gibt er diesen auf, so hat er Anspruch auf 1x Freibetrag.
Haben beide Ehegatten jeweils getrennt voneinander einen Betrieb und geben sie diese im gleichen Jahr auf, so hat jeder Anspruch auf den Freibetrag.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg//__16.html
http://www.gesetze-im-internet.de/estg//__26b.html
Schöne Grüße
C.