Steuerfreibetrag und Progressionsvorbehalt

Hallo.

Folgendes Fallbeispiel bezüglich Jahr 2011:

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit z.B. 5400 Euro
Einkünfte aus Kapitalvermögen z.B. 1650 Euro
Sonstige Einkünfte z.B. 1600 Euro

= Gesamtbetrag der Einkünfte 8650 Euro

  • Abzüglich Sonderausgaben, Versicherungsbeiträge, Behinderten-Pauschbetrag von z.B. insgesamt 2100 Euro

= zu versteuerendes Einkommen von 6550 Euro

(steuerfreie Lohnersatzleistung Progressionsvorbehalt 11000 Euro)

Jetzt müsste es doch so sein, dass in dem Fallbeispiel keine Steuer gezahlt werden muss, weil das zu versteuernde Einkommen unter 8004 (Freibetrag) liegt, oder?

Gezahlte Lohnsteuer und Kapitalertragssteuer müssten zurückerstattet werden?

Oder sind die 11000 Euro (Progressionsvorbehalt) irgendwie Schuld, dass doch Steuer gezahlt werden muss?

Wenn es geht bitte einen Hinweis darauf geben unter welchem Paragraphen man das nachlesen kann.

Danke schon im Voraus.

MFG

= zu versteuerndes Einkommen von 6550 Euro

(steuerfreie Lohnersatzleistung Progressionsvorbehalt 11000
Euro)

Jetzt müßte es doch so sein, daß in dem Fallbeispiel keine
Steuer gezahlt werden muß, weil das zu versteuernde Einkommen
unter 8004 (Freibetrag) liegt, oder?

Nein. Es werden das zu versteuernde Einkommen und die Progressionsvorbehaltsleistungen zusammengerechnet (=17.550 Euro), danach geschaut, wie hoch der Steuersatz darauf wäre, wenn es zu versteuerndes Einkommen wäre (mal angenommen 15%) und das zu versteuernde mit diesem Steuersatz versteuert. Ergäbe eine Einkommensteuer von 6.550 Euro x 15% = 982,50 Euro.

Gezahlte Lohnsteuer und Kapitalertragssteuer müßten
zurückerstattet werden?

Ja, diese Beträge werden angerechnet.

Oder sind die 11000 Euro (Progressionsvorbehalt) irgendwie
schuld, daß doch Steuer gezahlt werden muß?

Ja, wie bereits beschrieben.

Wenn es geht, bitte einen Hinweis darauf geben, unter welchem
Paragraphen man das nachlesen kann.

Das ist im § 32 b EStG geregelt.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald