Steuerfreibetrag wegen Fahrtweg - Jetzt Umzug?

Hallo!

Ich denke, folgendes Problem passt hier am besten her, wobei es auch unter´s „Behördenrecht“ fällt.

Jemand hat auf seiner Lohnsteuerkarte einen Freibetrag eingetragen. Der ist recht hoch, da er täglich knapp 75 km Weg zur Arbeit (einfach) hat.

Da ihm das auf den Keks ging, hat er nun eine Eigentumswohnung in der Nähe des Arbeitsplatzes gekauft - sagen wir, das ist sein erster Umzug, er kennt sich daher gar nicht aus^^

Besitzübergang wird voraussichtlich Mitte Februar sein. Nur wird er dann im Leben nicht einziehen können. Bis er mit rennovieren und dergleichen fertig bin, ist es locker mal Juni. Jetzt zahlt er in der Zeit aber schon Strom, Verwaltung usw. UND hat zusätzlich die weiten Wege - somit also auch entsprechend hohe Kosten für die Fahrerei.

Nun kann das Finanzamt ja sagen: „Gut, mein Freund. Ab Mitte Februar wohnst Du jetzt nicht mehr so weit weg und zahlst daher schön die höheren Steuern nach“ - Dann hat der Gute es ganz gepackt und zahlt dreifach.

Oder meldet er sich erst am neuen Wohnort, wenn er auch wirklich eingezogen ist und nicht ab sofort, da er ja eben noch nicht dort wohnt, obwohl er schon Strom usw. zahlt?

Bzw: Wenn er sich vorher melden muss, wie geht er bei der Steuererklärung vor?

Danke schonmal vorab :smile: