Steuerfreibetrag - Wie funktiniert dieser?

Hallo,

ich bin seit Wochen am grübeln und Google durchforsten aber ich finde keine treffende Antwort.

Ich mache gerade eine Ausbildung. Nach den Informationen die ich gefunden habe stimmt es NICHT dass Auszubildende keine oder weniger Steuern bezahlen müssen, dass man sich diese Diskussion schonmal sparen kann.

Ich habe in einem Jahr ein steuerpflichtiges Jahresbrutto von ca. 10800€ gehabt, habe aber keine Steuern bezahlt.
Das Jahr danach waren es gut 1000€ mehr, und musste Steuern zahlen, insgesamt so 30€.
Der Jahressteuerfreibetrag liegt bei 8004€.
Wieso musste ich
a) erst keine Steuern und
b) im zweiten Jahr so wenig bezahlen?

Wie berechnet sich das wie setzt sich das zusammen?

Ich habe auf der Seite
http://www.nettolohn.de/index.php
den Test gemacht und fand heraus, dass ich, bei einem Gehalt von 893,00€ (=10.716,00 € im Jahr) in NRW mit 23Jahren und Kirchensteuer und sonst alles Standard keine Steuern zahle. Bei 894€ werden ein paar Cents berechnet an Steuern.

Wieso können demnach 10.716,00€ trotz Freibetrag von 8004 Steuerfrei sein?
Ich habe das Ergebnis von nettolohn.de mal als Screenshot hochgeladen:
http://www.abload.de/img/gehalt_ohne_steuerni77k.png

Ich hoffe ihr könnt mir endlich erleuchtung bringen, danke.
Wenn Infos fehlen bitte anfragen, werde ich nachreichen.

Hi,

im Prinzip hast du die Antwort schon selbst geliefert.
Die Freigrenze von 8004€ ist eine NETTOgrenze. Das heißt deine Nettoverdienste dürfen nicht höher sein.
Von deinem Bruttogehalt gehen also erstmal die ganzen Versicherungsbeiträge ab um dann auf das Nettogehalt zu kommen.
Und nun kommt etwas noch viel entscheidenderes: Die Werbungskosten (generell alles was du aufwendest um deiner Arbeit nachzugehen). Du wirst wahrscheinlich nicht in deinem Betrieb wohnen, also könntest du etwa die Fahrtkosten in einer ESt-Erklärung gelten machen. Diese würden dann noch einmal dein Nettogehalt mindern, so dass du Steuern erstattet bekommst.

Also:
Entscheidend dafür, ob man Steuern zahlt oder nicht, ist der Nettoverdienst, der 8004€ nicht überschreiten darf.
Rechnung (vereinfacht):
Bruttogehalt

  • Versicherungsabgaben
  • Werbungskosten
    = Nettogehalt

Viele Grüße

Lieber Kaspatoo,

von den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit (Bruttoarbeitslohn) werden abgezogen:
Werbungskosten
Sonderausgaben (unbeschränkt abzugsfähig)
Freibeträge wie z.b. Altersentlastungsbetrag, Kinderfreibetrag, Versorgungsfreibetrag
beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben (z.B. Versicherungsbeiträge)

Dafür gibt es Pauschalen, die beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Wenn ich von besagten 10.800 die Arbeitnehmerpauschale (Werbungskosten) i.H.v. 1.000 Euro und die Vorsorgepauschale von ca. 1800 Euro abziehe, lande ich bei ca. 8000 Euro und damit unterhalb des Grundfreibetrages. Daher füllt keine Steuer an.
Auszubildende erhalten in der Tat keinen besonderen Freibetrag, sie lieben mit ihrer Ausbildungsvergütung halt nur oft unterhalb des Grundfreibetrages.

Deine Berechnung für 893 Euro monatlich ist schon richtig: Summe der Freibeträge:
Grundfreibetrag: 8.004
Vorsorgepauschale: 1.756
Sonderausgaben-Pauschbetrag: 36
Werbungskosten-Pauschale: 920

Summer der Freibeträge: 10.716

alles korrekt.

Hallo Kaspato,

ein Lohnsteuerfachmann bin ich nicht, denn diese Konstellation ergibt sich m.E. aus dem monatlichen LSt-Abzug.
Ich vermute, dass im ersten Jahr keine Schwankungen im Monatslohn oder nur keine/geringe Sonderzahlungen (Urlaubs-, Weihnachtsgeld, o.Ä.) war. Im zweiten Jahr gab es dann vermutlich Sonderzahlungen oder Gehaltssprünge.
Der monatliche LSt-Abzug geht von einem immer gleichbleibenden Lohn aus. D.h. im Jan – Sept zum Beispiel € 850,- brutto = Steuer 0,-, ab Okt € 1.000,- = Steuer 13,-. Macht Jahreslohnsteuer ca 30,-. Das Gesamtbrutto ist aber nur € 10.650,- und somit nach Abzug der in die LSt-Tabelle eingearbeiteten Freibeträge unter dem Grundfreibetrag, womit dann wieder keine Steuer anfällt, aber die einbehaltene LSt über die Einkommensteuererklärung vom Finanzamt zurückgeholt werden kann.

Gruß
hjs

Hallo,

danke für die schnelle Antwort.
Um erlich zu sein, diesen Gedankengang hatte ich bereits schon, aber das konnte ich mir dann doch nicht ganz vorstellen. Denn eigentlich handelt es sich dann doch eher um ein „pseudo-netto-gehalt“ weil ja noch keine Steuern abgezogen wurden, oder?
Nach dieser Rechnung würde das ungefähr mit meinen Jahresabrechnungen und der Steuer hinkommen. Aber bei meinem Arbeitgeber und meinen Bekannten meinten alle die Rechnung wäre Blödsinn konnten aber auch keine eigene anstellen.

Wenn ich also mit meinen Screenshot rechne:
10716 (Jahresbrutto) (^=893/ Monat)

  • 2237,16 (Versicherungen)
  • 920 (Werbungskostenpauschale)
    7558,84 (Nettogehalt)
    0 (Steuern, da

Was ist denn die Vorsorgepauschale? Wenn ich das mal direkt hier Frage ohne weiter zu forschen.

HALLO, DIE FRAGE HABE ICH LEIDER NICHT RICHTIG VERSTANDEN.

DIE JAHRESEINKOMMENSTEUER WIRD VOM ZU VERSTEUERNDEN
EINKOMMEN BERECHNET. DAS IST NICHT DIE SUMME DES
BRUTTOLOHNES, SONDERN DIESES IST ZU KÜRZEN UM INDIVIDUELLE GELTENDMACHUNG VOÄN WERBUNGSKOSTEN, SONDERAUSGABEN; AUSSERGEW. BELASTUNGEN.
OHNE INDIVIDUELLE ABZÜGE WERDEN PAUSCHALEN ABGEZOGEN; WÄODURCH MAN DANN ZUM VERSTEUÄERNDEN EINKOMMEN GELANGT.

HAT MAN EINEN FREIBETRAG AUF DER LOSTK EINGETRAGEN, BZW.GELTEND GEMACHT WIRD DIESER ANTEILIG AUF DIE NOCH
ZU VERSTEUERNDEN MONATE DES JAHRES BEI LOHNSTEUERABZUG
BERÜCKSICHTIGT.

BEI EINEM LEDIGEN LIEGT DAS ZU VERSTEUERNDE JAHRESENKOMMEN (NICHT DER BRUTTOLOHN) BEI CA. 8000 EURO.
ERST WENN DAS ZU VERSTEUERNDE EINKOMMEN DRÜBER LIEGT, FÄLLT ERST STEUER FÜR DAS ENTSPRECHENDE JAHR AN.

WIRD EIN JAHRESFREIBETRAG VON Z.B. 8000 EURO GELTEND GEMACHT, FÄLLT ERST STEUER BEI ÜBEDR 16000 EURO AN.

FÜR WEITERE FRAGEN STEHE ICH GERNE ZUR VERFÜGUNG:

Mit freundlichem Gruss
Helmut

Ok, danke an Alle Helfer, ich denke dann hab ichs.

Jahresbrutto

  • Sozialabgaben
  • Freibeträge jeglicher Art
    = zu versteuerndes Einkommen

HEY, GANZ SO EINFACH FUNKTIONIERT ES NICHT. ABER DU BIST SCHON AUF DER RICHTIGEN SPUR. WENN NOCH FRAGEN BESTEHEN; DANN RUHIG MELDEN. OK ??
GRUSS HELMUT

Irgendwann muss ja mal das Gehalt kommen, bei dem man anfängt Steuern zu zahlen und du scheinst genau diesen Punkt getroffen zu haben, daher also die paar Cent.

Auf deiner monatl. Abrechnung müsste dann auch zu sehen sein, dass das Geld abgezogen wurde.

VG

http://www.steuerlinks.de/richtlinie/estr-2005/r2.html

Hier ist ein Link mit der Einkommensteuerrichtlinie EStR 2005 R2. Hier wird die Berechnung der Einkommensteuer dargestellt. Die aktuelle Richtlinie für 2010 ist die Richtlinie 2008, die ich im Internet aber leider nirgens finden kann. Das Schema hat sich nicht geändert.

Deine Frage in Kürze:

Es gibt nicht nur den Grundfreibetrag i.H.v. EUR 8.004, sondern auch noch z.B. die Sonderausgaben (darunter Vorsorgeaufwendungen wie etwa bestimmte Versicherungen) die man von der Steuer absetzen kann. Setzt man nichts ab gibt es hier einen Pauschbetrag.

Das Steuerrecht ist sehr komplex und lässt sich nicht in 2 Sätzen erklären…

was soll denn sein mit der Vorsorgepauschale?
Die habe ich eingerechnet mit 1.756 Euro. Die ist für die gezahlten Versicherungsbeiträge (Renten, Arbeitslosen, Kranken und Pflege). Berechnung:
12% vom Brutto, max. 1.900 = 1.286
zzgl. 22% des RV Beitrages (19,9%) = 22% v. 2.132 = 470
zusammen: 1.756
In der Steuererklärung wird dann entweder die Pauschlae oder die tatsächlichen Vorsorgeaufwendungen abgezogen, je nachdem, was günstiger ist. Bei den tatsächlichen Vorsorgeaufwendungen wird z.B. auch noch Haftpflicht und Unfallversicherung berücksichtigt, die sog. Basisversorgung.

Hallo,

das ergibt sich alles aus dem Einkommensteuergesetzt.

Hallo, in die Lohnsteuertabellen sind feste Freibeträge
eingebaut(z.B. 920€ f.WK und 51€ f.Sonderausgaben
-als da ist Kirchensteuer) sowie ein variabler
Freibetrag (Vorsorgepauschale) f.d. gesetzlichen
Versicherungsabzüge. Dieser Freibetrag steigt mit
höherem Brutto-Lohn.
Wenn diese Beträge vom Brutto abgezogen werden, kommt
man auf den Grundfreibetrag lt.Einkommensteuertabelle
von 8.004€ (ab 2010 vorher 7.834).
Wenn man feststellt. dass man im Laufe des Jahres
höhere WK hat (mittlerweile ab 2011 wohl Freibetrag
1.000€) oder die KiSteuer ist höher als 51€, kann man
Steuer über d. Einkommensteuererklärung zurückholen.
Ich hoffe, dass ich etwas zur Klärung beitragen
konnte. Gruß

Ebenfalls hallo,

geh mal wieder auf Google und gib „lohnsteuertabelle 2009“ und dann „lohnsteuertabelle 2010“ an. Anhand dieser Tabellen siehst Du die in dem jeweiligen Jahr geltenden Steuerfreibeträge bzw. die Einkommensgrenzen, ab der Die Steuerpflicht beginnt.Geringe Abweichungen sind natürlich immer möglich. Ich hoffe, daß Du dann
klarer siehst.

Alles Gute für Dich, bei weiteren Fragen bitte nochmals melden.

Wilhelm

Hallo,

alleiniges Kriterium ob Einkommensteuer entrichtet werden muß ist die Summe des zu versteuernden Einkommens. Dies wird errechnet indem von der Summe der Einkünfte die Werbungskosten und dann die Sonderausgaben ( mit evtl. Freibeträgen ) in Abzug gebracht werden. Liegt dann das zu versteurnde Einkommen über 8004.- € ( bei ledigen ), fällt dann entsprechende Steuer an.

Gruß
Dieter

Dazu habe ich viel zu wenig Informationen. Erstens verändern sich die HÖhe der Freibeträge, zweitens ist mir unklar welcher und es fehlt auch sonst jegliche relevante Information.

Hallo die Steuer hängt von der Höhe des zu versteuerenden Einkommen ab. Also die Erklärung komplett fertigen dann kann man erkennen ob Steuer anfällt oder nicht.
Gruß Manfred Becker

Hallo,

ich bin seit Wochen am grübeln und Google durchforsten aber
ich finde keine tHallreffende Antwort.

Ich mache gerade eine Ausbildung. Nach den Informationen die
ich gefunden habe stimmt es NICHT dass Auszubildende keine
oder weniger Steuern bezahlen müssen, dass man sich diese
Diskussion schonmal sparen kann.

Ich habe in einem Jahr ein steuerpflichtiges Jahresbrutto von
ca. 10800€ gehabt, habe aber keine Steuern bezahlt.
Das Jahr danach waren es gut 1000€ mehr, und musste Steuern
zahlen, insgesamt so 30€.
Der Jahressteuerfreibetrag liegt bei 8004€.
Wieso musste ich
a) erst keine Steuern und
b) im zweiten Jahr so wenig bezahlen?

Wie berechnet sich das wie setzt sich das zusammen?

Ich habe auf der Seite
http://www.nettolohn.de/index.php
den Test gemacht und fand heraus, dass ich, bei einem Gehalt
von 893,00€ (=10.716,00 € im Jahr) in NRW mit 23Jahren und
Kirchensteuer und sonst alles Standard keine Steuern zahle.
Bei 894€ werden ein paar Cents berechnet an Steuern.

Wieso können demnach 10.716,00€ trotz Freibetrag von 8004
Steuerfrei sein?
Ich habe das Ergebnis von nettolohn.de mal als Screenshot
hochgeladen:
http://www.abload.de/img/gehalt_ohne_steuerni77k.png

Ich hoffe ihr könnt mir endlich erleuchtung bringen, danke.
Wenn Infos fehlen bitte anfragen, werde ich nachreichen.

Hallo Kaspatoo,
es hängt wie schon reichtig erfaßt mit den Steuer-
freibeträgen zusammen, h.h. im ersten Jahr wurden wahrscheinlich die Freibeträge pauschal angesetzt. Es
gibt ja auch noch andere Freibeträge nicht nur den
Grundfreibetrag, sondern Werbekostenfreibetrag usw.
Allerdinge im zweiten Jahr auch.
Wenn Du deine Ausgaben zur Ausbildung selbst bezahlst
kannst Du alle Ausgaben von der Einkommensteuer ab-
setzen, auch die Sonderausgaben (Krankenkasse, Renten-
beitrag usw.). Es lohnt sich eine Steuererklärung ab-
zugeben.
Wenn Du die Ausgaben für die Ausbildung nicht selbst
bezahlst, sondern die Eltern, so steht diesen ein
Ausbildungsfreibetrag zu.

Grüße tilgba

Mhh… das weiß ich leider auch nicht.