fallen denn die steuerfreien AG-Leistungen nach § 3 EStG (z.B. monatlicher Zuschuss zum Kindergarten) auch zu der Berechnung der Beitragsbemessungsgrenze, die für die Bestimmung der SV-Pflicht herangezogen wird, oder werden diese nicht mitgerechnet?
im Internet findet man z.B. bei den Kassen Tabellen, was zählt und was nicht. Wenns da nicht drinsteht, kann man eine Kasse fragen, aber die werden ggf. keine Lust haben, das theoretisch zu klären.
Ich vermute aus mehreren Gründen: nein.
Insbesondere verstehe ich aber die Bedeutung vor dem Hintergrund des geschilderten Szenarios nicht.
Es geht um die Einhaltung (Unterschreitung) der BBG, so dass die 12 Monate Pflichtversichrung als Arbeitnehmer eingehalten werden können und nicht wegen bsp. 300 € steuerfreier Zuschüsse überschritten wird.
Steuerberater, die hier auch hin und wieder aktiv sind, könnten hier evtl. eine Antwort aus buchhalterischer Sicht geben.
Rundschreiben Nr. 7 zum § 6 SGB V. - demnach würde diese steuerfreie Zulage, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt wird nicht bei der Berechnung der JAEG. (Jahresarbeitsentgeltgrenze) angerechnet.
Gruss
Czauderna
Hallo,
im Internet mal googlen - Spitzenverbände der GKV. - muesste zu finden sein.
Ich komme da über „Haarfeld-Software“ dran - da gibt es zu den §§ immer die entsprechenden Hinweise und Links zu den Rundschreiben.
Gruss
Czauderna