Steuerfreie Ausfuhr

Moinsen!

Mal angenommen, ein UN verkauft Messer, Scheren oder sonstige Schneidwaren überwiegend an Privatleute unter anderem auch ins Drittland. Es liegt ja eine Ausfuhr vor, die dann, wenn beleg- und buchmäßig nachgewiesen, umsatzsteuerfrei ist. Die Waren werden per Post an die Käufer versendet.

Nun gibt es seit dem 01.07.2009 die Pflicht zur Teilnahme am elektronischen Ausfuhrverfahren. Das BMF hat hierzu nun einen Erlass hinsichtlich der Auswirkung auf die Umsatzbesteuerung veröffentlicht.

Was bedeutet dies nun für UN? Muss er nun jedes Messer, welches er ausführt, elektronisch anmelden oder reicht auch bspw. der Einlieferungsschein der Dt. Post (Stichwort: Businesspaket International bzw. Weltpaket), damit diese Ausfuhr auch weiterhin steuerfrei bleibt?

Vielen Dank und viele Grüße von einer verwirrten
e

Servus,

elektronisch angemeldet werden muss nur das, was bisher per Einheitspapier angemeldet werden musste oder elektronisch angemeldet werden konnte.

Vereinfachtes Verfahren ohne separate Anmeldung, nur Vorlage der Handelsrechnung, gibt es für einen Warenwert bis 1.000 € unverändert, und dort auch die USt-Befreiung bei Exportnachweis.

Schöne Grüße

MM

Dann war ich ja doch nicht so verwirrt :wink:

Vielen lieben Dank!