Steuerfreie Ausfuhrlieferung bei Jahreswechsel - USt doch abführen?

Guten Tag,

eine Frage zu steuerfreien Ausfuhrlieferung nach §6 UStG.

Vielen Dank für Antworten.

Bei einer steuerfreien Ausfuhrlieferung, bei welcher ein selbständiger Unternehmer in Deutschland eine Ware an einen im Nicht-EU-Ausland wohnhaften Kunden verkauft, der Kunde diese aber persönlich in Deutschland beim Unternehmer abholt und dann selbst z.B. im Flugzeug mit nach Hause nimmt und aus der EU ausführt - also §6 Abs. 3a:

Hierbei ist die Steuerbefreiung nur gültig, wenn der Unternehmer eine vom Zoll gestemplte Ausfuhrbescheinigung im Reiseverkehr erhält. Dann braucht für den Umsatz keine Umsatzsteuer abgeführt zu werden.

Wie sieht es aus, wenn der Verkauf im Dezember erfolgt, die Ausfuhr aber erst Anfang Januar darauf. Als die EÜR sowie die Steuererklärung des Vorjahres (in dem der Umsatz angefallen ist) gemacht wird, liegt die Ausfuhrbescheinigung schon vor, der Umsatz wäre somit USt-frei. Da die Bescheinigung ja aber erst im neuen Jahr gestempelt wurde: Müsste dann im alten Jahr die USt doch abgeführt werden und im neuen Jahr zurückgefordert - oder wäre es in Ordnung, den Umsatz im alten Jahr steuerfrei als Ausfuhrlieferung zu verbuchen?

Nochmals vielen Dank,
schönen Abend,
C.

Servus,

ja, das wäre in Ordnung. Der Umsatz wurde ja im alten Jahr ausgeführt. Dass der Nachweis für die Ausfuhr erst ein paar Tage danach vorlag, ist in diesem Fall nicht anders als sonst bei Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftlichen Lieferungen - das ändert nichts am Zeitpunkt und an der Steuerbefreiung des Umsatzes.

Schöne Grüße

MM

Guten Morgen,

vielen Dank!

Schönen Tag,
C.