Hallo zusammen,
wenn ein Mensch bis zu 2100 Euro im Jahr mit einer Übungsleitertätigkeit bei einer gemeinnützigen Gesellschaft verdient, bleibt das steuerfrei - nach §3 Abs 26 EkStG. Stimmts?
Heißt das, dass der Mensch dieses Einkommen bei der Steuererklärung gar nicht angeben muss?
Nehmen wir an, er ist freiberuflich tätig, normalerweise gibt er da die Einnahmen aus Kursleitertätigkeiten natürich an.
Muss er das in diesem Fall dann nicht?
Danke,
Bixie