Steuerfreie Einnahmen §3Nr26

Moin,
stehe irgendwie auf dem Feuerwehrschlauch…

Mal angenommen eine Hebamme ist freiberuflich tätig. Im Auftrag eines Geburtshauses (gemeinnütziger Verein), gibt sie Geburtsvorbereitungskurse für werdene Eltern. Die Gebühr für die Mütter rechnet sie mit den Müttern direkt ab. Die Gebühr für die Väter bekommt sie vom Verein - steuerfrei nach § 3 Nr. 26 EStG -

Nun wird behauptet, dass auch die Gebühren für die Mütter steuerfrei nach § 3 Nr. 26 EStG sind, da es ja im Auftrag des Vereins geschehen sei und das obwohl sie es mit den Müttern direkt abrechnet.

Ist dem wirklich so, oder wären die Gebühren für die Mütter nicht eher Betriebseinnahmen?

Schubs mich mal einer vom Schlauch!
Vielen Dank
e

der § 3 Nr. 26 betrifft nur „nebenberufliche Tätigkeiten“, die hier ja wohl nicht vorliegen - es ist der Hauptberuf der Hebamme!

E.

Hm, Hauptberuf ist es Kinder auf die Welt zu bringen und Nachsorge zu betreiben. Vor der Geburt hat sie nur soviel mit den Müttern zu tun, als dass man sich kennenlernt.
„Daneben“ hat sie den Auftrag bekommen, einen Geburtsvorbereitungskurs zu leiten. Der Kurs ist - wie erwähnt - für die werdenen Eltern. Wäre nun auch diese Tätigkeit der Haupttätigkeit zuzuordnen - ähnlich wie beim Notarzt. Oder gilt dies als Nebentätigkeit?