…und nochmal hai an die Paragraphenreiter,
es gibt doch bestimmt irgendwo im Web eine Liste, in der steht, wieviel ein Verwandter des x-ten Grades erben darf, bevor die Steuer zuschlägt und mit wieviel Prozent sie dann zuschlägt - hat da mal jemand 'n Link für mich?
Und wie wird die Steuer dann berechnet? Über die gesamte Erb-Summe, oder über den Teil, der über den steuerfreien Satz hinausgeht?
rätselt
Sibylle