Steuerfreie Erbsätze

…und nochmal hai an die Paragraphenreiter,

es gibt doch bestimmt irgendwo im Web eine Liste, in der steht, wieviel ein Verwandter des x-ten Grades erben darf, bevor die Steuer zuschlägt und mit wieviel Prozent sie dann zuschlägt - hat da mal jemand 'n Link für mich?

Und wie wird die Steuer dann berechnet? Über die gesamte Erb-Summe, oder über den Teil, der über den steuerfreien Satz hinausgeht?

rätselt
Sibylle

Hallo Sibylle,

alldieweil das „wieviel“ auch von der Bewertung abhängt und die Veranlagung im Fall der Erbschaftsteuer zwar relativ einfach ist, aber doch noch diese und jene Delikatesse enthält, hier der Text Erbschaftsteuergesetz:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/erbstg_1974/…

Besonders die §§ 12-17 sind in dieser Frage interessant.

Schöne Grüße

MM