Hallo zusammen,
angenommen, ein Arbeitnehmer, der im Normalfall nicht reist, muss relativ kurzfristig für einige Monate auf Diensreise und kann deshalb seinen regelmäßigen Besuchen im Fitnesscenter nicht mehr nachkommen.
Kann der Arbeitgeber ihm die monatlichen Kosten iHv. 65€ für den Zeitraum der Dienstreise steuerfrei erstatten, oder würde es sich um zu versteuerndes Einkommen handeln?
Die Tatsache, dass wir hier nichts finden, lässt mich annehmen, dass es zu versteuern wäre, aber ich frage lieber mal bei den Steuerprofis hier nach 
VG
Guido
Hallo Guido,
die 65,00 € erstatten geht leider nicht. Der AG kann zwar 500,00 € im Jahr für Gesundheitsvorsorge pro AN st.-und sv-frei bezahlen, allerdings stehen Fitnessstudios nicht auf der Liste, eher Rückenschule o.Ä.
Was man machen könnte, wäre über max. 44,00 € brutto einen Gutschein vom Fitnessstudio monatlich ausstellen lassen und dem AN zukommen lassen. Wie der AN dann mit dem Gutschein verfährt, muss mit dem Fitessstudio geklärt werden. Die 44,00 € sind eine Freigrenze. Wirds mehr, ist der ganze Betrag st.- und sv-pflichtig.
Viele Grüße
Gesine
Danke!
Hallo Gesine,
danke, ich dachte mir so etwas.
Es lag die Idee, irgendwas über Schadenersatz zu regeln im Raum, aber das hielten hier alle für abwegig, da solch eine Konstellation nicht wirklich in den Bereich Schaden passte.
VG
Guido