Hier mein Anliegen bzw. meine Frage:
Situation: Frau z.Zt. in Elternzeit, nicht angestellt. Hat die Möglichkeit bei einem gemeinnützigem Träger eine Honorartätigkeit anzunehmen (Projekt von 100 Std. a 23,50€). Wie muß hier steuerrechtlich vorgegangen werden? Muß das Honorar versteuert werden? Wäre es möglich, 30 Std. im Nov. und Dez. 2006 zu veranschlagen und die restlichen Stunden von Januar bis August 2007 zu absolvieren?
Vielen Dank im Voraus für Ihr Bemühen!
Carmen
Servus,
Muß das Honorar versteuert werden?
Ja.
Wäre es möglich, 30 Std. im Nov.
und Dez. 2006 zu veranschlagen und die restlichen Stunden von
Januar bis August 2007 zu absolvieren?
Das kommt drauf an, was vereinbart ist: Das ist eine steuerrechtliche Angelegenheit bloß insofern, als man nicht willkürlich die Einnahmen anders zuordnen darf, als sie anfallen. Der Rest ist eine Frage des konkreten Auftrages.
Schöne Grüße
MM