Hallo,
sagen wir mal für ein Neugeborenes soll eine Lebensversicherung abgeschlossen werden. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein (so die Gesellschaft) ist das erst mit Vollendung des 6. Lebensmonats möglich (im April 2005). Nun möchte der Papi aber unbedingt die noch mögliche Steuerfreiheit nutzen, das wäre mit Vertragsbeginn 31.03.2005 möglich. Die Versicherung bietet nun ebendiesen Beginn an (also mit 5 Monaten Kindesalter, der Einfachheit halber zum 1.3.2005). Die erste Rate wird noch dieses Jahr (ja, ist knapp) überwiesen. Dann ist Zahlpause bis Versicherungsbeginn. Der Vertrag wird noch dieses Jahr von beiden Seiten unterschrieben.
Wurden nun alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt für eine noch steuerfreie Behandlung dieser Versicherung?
Gruß
Reiner