Hallo zusammen,
eine Frage zur steuerfreien Beihilfe zu Krankheitskosten:
ein Arbeitgeber zahlt eine solche Beihilfe, d.h. der Arbeitnehmer gibt seine Quittungen für Praxisgebühr, Medikamente etc. ab und bekommt das Geld dafür vom AG zurück. Das sind im Jahr ca. 100 Euro.
Der AN gibt das in seiner Einkommenssteuererklärung an (Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse, steuerfreie Arbeitgeberbeiträge oder steuerfreie Beihilfen zur Krankenversicherung oder zu Krankheitskosten), wodurch sich sein Höchstbetrag für die übrigen Vorsorgeaufwendungen von 2400 auf 1500 Euro reduziert.
Dadurch entgeht dem AN eine Steuerrückzahlung, die erheblich höher ist als die oben genannte 100 €. Ist das korrekt, und kann der AN das vermeiden, indem er z.B. auf die Beihile verzichtet?
Vielen Dank für alle Antworten!
Viele Grüße,
Kai