Steuerfreie Sachbezüge

Hallo,
es geht um die Möglichkeiten der Nettolohnoptimierung. Kann mir bitte jemand den Unterschied zwischen den Waren-/Benzingutscheinen und den Verpflegungszuschuss bzw. Essensgutscheinen erklären.
Das was so im Internet steht, verstehe ich nicht.

Danke und Gruß, Fred

Hallo,

wäre gut zu wissen, wo genau der Hase im Pfeffer liegt.

Ums kurz zu machen: Gutscheine kann man grundsätzlich immer raus hauen, maximal für 44 Euro im Monat.

Werden Verpflegungszuschüsse gewährt, müssen die Voraussetzungen erfüllt sein. Also mindestens 8 Stunden Abwesend von der regelmäßigen Arbeitsstätte für 6 Euro, 14 Stunden für 12 Euro, etc. Bis zu diesen Beträgen sind sie steuerfrei. Sie können aber auch bis zum doppelten gezahlt werden, müssen dann nur pauschal versteuert werden, sind dann aber noch Sozialabgaben frei.

Das in Kürze, mehr Infos nur auf Nachfrage =)

LG
Dani

Hallo,

wäre gut zu wissen, wo genau der Hase im Pfeffer liegt.

Zusammemgefasst steht auf Nettolohn.de:
Verpflegungszuschuss:
Der Arbeitgeber kann sich auf zwei verschiedene Arten an der Verpflegung seiner Mitarbeiter beteiligen:

a.) Er zahlt einen Zuschuss an eine Kantine, Gaststätte oder direkt an den Arbeitnehmer. Der Vorteil bleibt steuerfrei, wenn der Arbeitnehmer mindestens einen Eigenanteil in Höhe von 2,87 Euro je Mittagessen übernimmt. Theoretisch darf eine bezuschusste Mahlzeit bis zu 40 € kosten.

b.)Sehr clever sind auch Essensgutscheine (Menü- oder Restaurantschecks) in Höhe von 5,97 Euro pro Tag. Davon müssen 2,87 Euro mit 25 Prozent versteuert werden. Der Rest ist steuerfrei. Sozialabgaben werden überhaupt keine fällig. Liegt der Wert des Menü- oder Restaurantschecks über 5,97 Euro, wird er komplett wie das normale Gehalt besteuert. Einige Firmen übernehmen die komplette Abwicklung solcher Systeme für den Arbeitgeber. Wenn nicht mehr als 15 Gutscheine pro Monat ausgeteilt werden, dann entfällt der Nachweis der tatsächlich erbrachten Arbeitstage im betreffenden Monat.

zu a.) Wenn der AN den Zuschuss direkt bekommt, wie beweist er dass dem Finanzamt? Und wie hoch ist der Gesamtzuschuss maximal im Monat? Muss der AN alle Quittungen aufbewahren?

zu b.) Sind solche Essensgutscheine an ein bestimmtes Restaurant gebunden?

Reicht das zur genaueren Fragestellung? :wink:

Gruß,
Fred

Hallo,

wäre gut zu wissen, wo genau der Hase im Pfeffer liegt.

Zusammemgefasst steht auf Nettolohn.de:
Verpflegungszuschuss:
Der Arbeitgeber kann sich auf zwei verschiedene Arten an der
Verpflegung seiner Mitarbeiter beteiligen:

a.) Er zahlt einen Zuschuss an eine Kantine, Gaststätte oder
direkt an den Arbeitnehmer. Der Vorteil bleibt steuerfrei,
wenn der Arbeitnehmer mindestens einen Eigenanteil in Höhe von
2,87 Euro je Mittagessen übernimmt. Theoretisch darf eine
bezuschusste Mahlzeit bis zu 40 € kosten.

b.)Sehr clever sind auch Essensgutscheine (Menü- oder
Restaurantschecks) in Höhe von 5,97 Euro pro Tag. Davon müssen
2,87 Euro mit 25 Prozent versteuert werden. Der Rest ist
steuerfrei. Sozialabgaben werden überhaupt keine fällig. Liegt
der Wert des Menü- oder Restaurantschecks über 5,97 Euro, wird
er komplett wie das normale Gehalt besteuert. Einige Firmen
übernehmen die komplette Abwicklung solcher Systeme für den
Arbeitgeber. Wenn nicht mehr als 15 Gutscheine pro Monat
ausgeteilt werden, dann entfällt der Nachweis der tatsächlich
erbrachten Arbeitstage im betreffenden Monat.

zu a.) Wenn der AN den Zuschuss direkt bekommt, wie beweist er
dass dem Finanzamt? Und wie hoch ist der Gesamtzuschuss
maximal im Monat? Muss der AN alle Quittungen aufbewahren?

Bekommt der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber Bargeld fürs Essen, ohne, dass man nachprüfen kann, was er damit angestellt hat, liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Der Arbeitnehmer muss die Belege dann entsprechend vorweisen, zB die Rechnung von Restaurant. Dann ist die zweckgebundene Verwendung sichergestellt. Der Arbeitgeber muss die Quittungen aufbewahren, schließlich muss er Rede und Antwort stehen bei einer Prüfung. Aber vielleicht sollte er sich zumindest Kopien machen =)

Sehr umständlich in meinen Augen.

Falls alles ordentlich dokumentiert wird, sind 44 Euro / Monat als Sachbezug im Monat frei.

zu b.) Sind solche Essensgutscheine an ein bestimmtes
Restaurant gebunden?

Kommt drauf an, wie die Dinger ausgestellt werden. Meines Wissens ist das Sache zwischen Arbeitgeber und Restaurant, wie die Dinger ausgestellt werden.

Alles in allem sehr aufwändig die paar Euro.

LG
S_E