Hallo und einen frohen Nikolaus!
müssen steuerfreie Leistungen (Rechnungsempfänger in der Schweiz) in den Bogen für Umsatzsteuervoranmeldung eingetragen werden? Und wenn ja, dann wo?
Vielen Dank und freundlichen Gruß
ajlav
Hallo und einen frohen Nikolaus!
müssen steuerfreie Leistungen (Rechnungsempfänger in der Schweiz) in den Bogen für Umsatzsteuervoranmeldung eingetragen werden? Und wenn ja, dann wo?
Vielen Dank und freundlichen Gruß
ajlav
Hallo ajlav,
zunächst ist zu klären, um welche Leistungen es sich handelt, ob es sich um steuerfreie Leistungen zB mit Leistungsort in Deutschland (Ausfuhrlieferungen etc) oder nicht steuerbare Leistungen handelt. Für beides jedoch sind Zeilen auf der Seite 1 der UStVA vorhanden. ZB Kennziffer 43 für steuerfreie Ausfuhr oder Kennziffer 45 für sonstige nicht steuerbare Umsätze.
Viele Grüße
Hallo ajlav,
zunächst ist zu klären, um welche Leistungen es sich handelt,
ob es sich um steuerfreie Leistungen zB mit Leistungsort in
Deutschland (Ausfuhrlieferungen etc) oder nicht steuerbare
Leistungen handelt.
Es handelt sich um eine schriftliche Übersetzung (also ohne Umsätze mit Vorsteuerabzug), d. h. Zeile 45 ist dann richtig? Danke für deine Antwort.
Gruß
ajlav
sorry Kennziffer 45, nicht Zeile 45 owt.
…
Hallo ajlav,
bei der Tätigkeit der Übersetzer wird der Ort der sonstigen Leistung sowohl geim Unternehmer als auch beim Nichtunternehmer als Leistungsempfänger in die Schweiz verlagert. Die Leistung ist damit nicht steuerbar und in Kennziffer 45 der UStVA Seite 1 ganz unten einzutragen.
Viele Grüße