Hallo,
angenommen ein Arbeitsvertrag enthält folgende Klausel
" Dem Arbeitnehmer wird nach bestandener Probezeit eine Umzugspauschale von EUR 1500 gezahlt."
und dieser Betrag wurde bereits steuerfrei überwiesen, kann der Arbeitgeber dann rückwirkend:
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eine Teilbesteuerung dieses Betrages erwirken? Wenn ja, wieviel der EUR 1500 müssten vertsteuert werden?
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Belege der Umzugskosten einfordern?
Grüße!!
Hallo,
angenommen ein Arbeitsvertrag enthält folgende Klausel
" Dem Arbeitnehmer wird nach bestandener Probezeit eine
Umzugspauschale von EUR 1500 gezahlt."
und dieser Betrag wurde bereits steuerfrei überwiesen, kann
der Arbeitgeber dann rückwirkend:
- eine Teilbesteuerung dieses Betrages erwirken? Wenn ja,
wieviel der EUR 1500 müssten vertsteuert werden?
Der AG kann wohl eine Rückrechnung mit Steuern und Sozialabgaben grundsätzlich verlangen, soweit nicht ausdrücklich eine Nettozahlung vereinbart wurde (AG trägt AG- und AN-Anteile).
Vermutlich dürfte die gesamte Summe steuer- und SV-pflichtig sein, ist aber eine Frage fürs Steuerbrett.
- Belege der Umzugskosten einfordern?
Pauschale ist Pauschale, da läuft nix mit Einzelnachweisen.
Grüße!!
&Tschüß