Was kann man als Werbungskosten gegen die Einkünfte unter Punkt 21 (Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit) auf der Lohnsteuerkarte angeben.
Setzt man hier einen Pauschalbetrag und in welcher Höhe ein, oder muß man Belege/Quittungen dafür beifügen.
kann es sein, dass Du Lohnsteuerbescheinigung und Steuererklärung (konkret die Anlage N) verwechselst?
In der Lohnsteuerbescheinigung, die sich entweder als Datensatz bereits beim Finanzamt befindet, oder die auf der Lohnsteuerkarte eingetragen ist oder an diese angepäppt ist, wird durch den Arbeitnehmer bei der Steuererklärung überhaupt nichts eingetragen oder verändert. Die darin ausgewiesenen Beträge sind diejenigen, die durch den Arbeitgeber für den Arbeitnehmer bescheinigt sind, daher der Name. Dir Beträge müssen genauso, wie sie bescheinigt sind, an die entsprechenden Stellen der ESt-Erklärung übernommen werden.
Angaben zu Werbungskosten macht der Steuerpflichtige bei N-Einkünften auf Seite 2 der Anlage N zur Einkommensteuererklärung.
Mehraufwendungen für Verpflegung müssen in diesem Zusammenhang mit den (bekannten?) Pauschalbeträgen angesetzt werden.