Herr X erhält von seinem AG steuerfreie Zuschüsse,die aber nicht ausgezahlt werden,sondern lediglich auf dem Lohnzettel und der Jahreslohnbescheinigung aufgeführt sind.
Nun will Herr X,aufgrund seines geringen Einkommens, eine Leistung beantragen zur Sicherung des Lebensunterhaltes.Kann die Behörde den steuerfreien Betrag als Leistung mitanrechnen,obwohl keine Zahlungen geflossen sind?
Servus,
Herr X erhält von seinem AG steuerfreie Zuschüsse,die aber
nicht ausgezahlt werden,sondern lediglich auf dem Lohnzettel
und der Jahreslohnbescheinigung aufgeführt sind.
was sind das für Zuschüsse? Verbilligte Mahlzeiten? Dienstwagennutzung? Mitarbeiterrabatte? Deputate?
Schöne Grüße
MM
Hallo,
das ist ein Verpflegungszuschuss.Erwähnt muss noch werden,dass der Arbeitsort auch die regelmässige Arbeitsstätte ist.
Schöne Grüße
Servus,
ja, diese Leistung kann mit angerechnet werden, sie ist Bestandteil des Arbeitslohnes.
Schöne Grüße
MM