bin ich richtig informiert, dass alte (vor mehr als 7 Jahren abgeschlossene) Lebensversicherungen generell steuerfrei ausgezahlt werden. Egal, ob es sich um eine Renten- oder eine Kapitallebensversicherung handelt. Egal, ob die Versicherung privat gezahlt wird oder vom Arbeitgeber als Zusatzversicherung für den Arbeitnehmer gezahlt wird.
bin ich richtig informiert, dass alte (vor mehr als 7 Jahren
abgeschlossene) Lebensversicherungen generell steuerfrei
ausgezahlt werden.
Nein, bist Du nicht.
Egal, ob es sich um eine Renten- oder eine Kapitallebensversicherung handelt.
Voraussetzung für das Steuerprivileg ist, dass die Versicherung mindestens 12 Jahre läuft und mindestens 5 Jahre lang Beiträge gezahlt wurden. Sind beide Bedingungen erfüllt, erfolgt eine einmalige Kapitalauszahlung steuerfrei, eine laufende Auszahlung (Rente) muß mit dem Ertragsanteil in die Steuererklärung eingetragen werden. Tip: Bei einer Rentenversicherung gibt es ein Kapitalwahlrecht.
Egal, ob die Versicherung privat gezahlt wird oder vom Arbeitgeber :als Zusatzversicherung für den Arbeitnehmer gezahlt wird.
Auch das ist nicht egal. Das oben gesagte gilt für eine privat gezahlte Versicherung, hat der AG die bezahlt, wird es kompliziert.
bin ich richtig informiert, dass alte (vor mehr als 7 Jahren
abgeschlossene) Lebensversicherungen generell steuerfrei
ausgezahlt werden.
Sagen wir mal so: sie WIRD auf jeden Fall steuerfrei, wenn, …siehe Nordlicht!
Egal, ob es sich um eine Renten- oder eine
Kapitallebensversicherung handelt.
Dann egal, wenn die Rentenversicherung eine Einmalauszahlung leistet (unter obigen Voraussetzungen) - bei Rentenleistungen nur Ertragsanteil
Egal, ob die Versicherung
privat gezahlt wird oder vom Arbeitgeber als
Zusatzversicherung für den Arbeitnehmer gezahlt wird.
Egal - bei einer AG-finanzierten betrieblichen Altersversorgung (das meinst du wahrscheinlich mit Zusatzversicherung) musst du allerdings noch Endalter 60J. erreicht haben (Unverfallbarkeit beachten!)