Eine Arbeitnehmerin verdient brutto 2.500 €. Sie ist sowohl kranken- als auch pflegeversicherungspflichtig. Da sie beihilfeberechtigt ist, nur mit dem halben Beitragssatz. Gibt es eine Möglichkeit, dass der Arbeitgeber einen steuerfreien Zuschuss zur KV oder PV zahlen kann? Oder funktioniert das nur bei freiwillig oder privatversicherten Arbeitnehmern?
Eine Arbeitnehmerin verdient brutto 2.500 €. Sie ist sowohl
kranken- als auch pflegeversicherungspflichtig. Da sie
beihilfeberechtigt ist,
Mit diesem Einkommen beihilfeberechtigt ? Welche Beihilfevorschrift ?
Die Arbeitnehmerin ist verwitwet und hat von ihrem verstorbenen Mann, der wohl beihilfeberechtigt war, diesen Anspruch.
Sorry, hätte das ja auch gleich erwähnen können.
Gruß Bios66
Hallo,
steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers sind nur möglich, wenn einer der in § 257 SGB V dargestellten Sachverhalte vorliegt:
§ 257 SGB V Beitragszuschüsse für Beschäftigte
(1) Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Beschäftigte, die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze (lt. Sachverhalt nicht der Fall da Entgelt zu niedrig) versicherungsfrei sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber als Beitragszuschuß …
(2) Beschäftigte, die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder auf Grund von § 6 Abs. 3a versicherungsfrei (Vers.freiheit bei über 55 Jährigen) oder die von der Versicherungspflicht befreit (kein Ansatzpunkt aufgrund des Sachverhalts dafür erkennbar) und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind und für sich und ihre Angehörigen, die bei Versicherungspflicht des Beschäftigten nach § 10 (Familienversicherung) versichert wären, Vertragsleistungen beanspruchen können, die der Art nach den Leistungen dieses Buches entsprechen, erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Beitragszuschuß.
Für meine Begriffe wären damit die Voraussetzungen für einen steuerfreien Zuschuss i.S.v. § 3 Nr. 62 EStG nicht erfüllt.
Greetz
S_E
Hallo,
super vielen Dank für die Auskunft.
Gruß
Bios66
Die Arbeitnehmerin ist verwitwet und hat von ihrem
verstorbenen Mann, der wohl beihilfeberechtigt war, diesen Anspruch.
Aber auch der kann verfallen, wenn das eigene Einkommen bestimmte Grenzen übersteigt.
Wo findet man die Grenzen, kann man diese bei der Beihilfestelle erfragen oder wird von Haus aus eine regelmäßige Überprüfung des Einkommens vorgenommen?
Gruß
Bios66