Steuerfreier 400€ nebenjob?

guten tag!

ich habe gehört , dass man neben dem regulären 40 stunden job noch einen 400€ job haben darf, bei dem keine weiteren abzüge wie lohnsteuern oder versicherungen etc anfallen.

ich würde gerne wissen, ob dies der warheit entspricht, oder ob diese regelung nur in ausnahmefällen zutrifft.

ich weiss, dass rentner diese möglichkeit oft nutzen, um sich einerseits eine sinnvolle beschäftigung zu suchen, und andererseits, um sich die rente etwas aufzubessern, ohne sofort einbußen an ihrer rente in kauf nehmen zu müssen.

aber wie gesagt, meine frage bezieht sich auf einen „regulären“ angestellten mit einer 40 stunden woche
und einem gehalt von ca 1.800€ (brutto)

ich danke für jede hilfreiche antwort.

mit freundlichen Grüßen

dmcc1985

guten tag!

ich habe gehört , dass man neben dem regulären 40 stunden job
noch einen 400€ job haben darf, bei dem keine weiteren abzüge
wie lohnsteuern oder versicherungen etc anfallen.

Auch ein Hallo,

zumindest benötigt man vom AG eine Erlaubnis, einen weiteren Job in der Freizeit annehmen zu dürfen; falls der AG dies verweigert, hat man fast keine Chance.

Bei 400€ werden die Abgaben vom AG pauschal abgeführt; es gibt auch Ausnahmen, doch da müsste der 400€-AN diesen zustimmen.

ich würde gerne wissen, ob dies der warheit entspricht, oder
ob diese regelung nur in ausnahmefällen zutrifft.

aber wie gesagt, meine frage bezieht sich auf einen
„regulären“ angestellten mit einer 40 stunden woche
und einem gehalt von ca 1.800€ (brutto)

wie oben, Zustimmung des AG erforderlich.

Schönen Tag noch.

ich danke für jede hilfreiche antwort.

mit freundlichen Grüßen

dmcc1985

Hallo,

zumindest benötigt man vom AG eine Erlaubnis, einen weiteren
Job in der Freizeit annehmen zu dürfen; falls der AG dies
verweigert, hat man fast keine Chance.

das ist pauschal so nicht richtig. Näher betrachtet ist es sogar völlig falsch.

1.) Eine Erlaubnis des AG ist nur erforderlich, wenn dies vertraglich so vereinbart wurde.

2.) Selbst wenn die Zustimmung vertraglich vereinbart wurde, muss der AG schon gewichte Gründe vorbringen, die Nebentätigkeit zu untersagen. Und diese sind natürlich anfechtbar.

Gruß

S.J.

1 Like

Hallo,

zumindest benötigt man vom AG eine Erlaubnis, einen weiteren
Job in der Freizeit annehmen zu dürfen; falls der AG dies
verweigert, hat man fast keine Chance.

das ist pauschal so nicht richtig. Näher betrachtet ist es
sogar völlig falsch.

1.) Eine Erlaubnis des AG ist nur erforderlich, wenn dies
vertraglich so vereinbart wurde.

2.) Selbst wenn die Zustimmung vertraglich vereinbart wurde,
muss der AG schon gewichte Gründe vorbringen, die
Nebentätigkeit zu untersagen. Und diese sind natürlich
anfechtbar.

Gruß

Hallo,
„sogar völlig falsch“ ist nicht zutreffend, denn:

In Ausnahmefällen kann der Arbeitgeber die Nebentätigkeit auch verbieten. Denn der Hauptjob ist die Hauptpflicht.

Der Arbeitgeber kann eine Nebentätigkeit immer dann verbieten, wenn die Mitarbeiter für die Konkurrenz tätig werden oder der Nebenjob in die Hauptarbeitszeit fällt. Ein Verbot kann auch dann ausgesprochen werden, wenn der Mitarbeiter z. B. bis spät in die Nacht kellnert und am Morgen zu müde ist, um der Haupttätigkeit nachzugehen.

Bestehen aber keine Gründe gegen die Ausübung einer Nebentätigkeit, muss der Arbeitgeber dem Zweitjob grundsätzlich zustimmen. Der Arbeitnehmer kann die Ausübung der Nebentätigkeit auch einklagen. Angemeldet muss der Nebenjob immer dann werden, wenn der Arbeitsvertrag oder der Tarifvertrag eine derartige Regelung vorsehen.

Schönen Tag noch.

S.J.

Hallo,

„sogar völlig falsch“ ist nicht zutreffend, denn:

das bestätigst Du doch nun auch noch.

Grundsätzlich besteht keine Genehmigungspflicht. Diese kann vertraglich vereinbart sein.

Grundsätzlich muss der Arbeitgeber die Nebentätigkeit genehmigen, so es denn vereinbart wurde. Er kann in begründeten Ausnahmefällen die Genehmigung versagen.

Du schriebst: „zumindest benötigt man vom AG eine Erlaubnis, einen weiteren Job in der Freizeit annehmen zu dürfen; falls der AG dies verweigert, hat man fast keine Chance.“

Beides ist falsch. Es ist nicht erkennbar, dass eine Genehmigung nötig ist. Zudem vermittelst Du den Eindruck, der AG könnte hier willkürlich eine Genehmigung verweigern und der AN könnte nichts tun.

Aber nun behauptest Du ja das Gegenteil, was auch zutrifft.

Was aber der Hinweis soll, man dürfte einen „weiteren Job in der Freizeit“ nicht während der Arbeitszeit ausüben, erschließt sich mir nicht…

Gruß

S.J.

1 Like

Da steht ja NUR Schwachsinn!

zumindest benötigt man vom AG eine Erlaubnis,

Dafür nenne eine Quelle oder schweige für immer!

falls der AG dies
verweigert, hat man fast keine Chance.

Dafür nenne eine Quelle oder schweige für immer!

es gibt
auch Ausnahmen, doch da müsste der 400€-AN diesen zustimmen.

Dafür nenne eine Quelle oder schweige für immer!

wie oben, Zustimmung des AG erforderlich.

Dafür nenne eine Quelle oder schweige für immer!

Du nervst!

2 Like

Hi!

ich habe gehört , dass man neben dem regulären 40 stunden job
noch einen 400€ job haben darf, bei dem keine weiteren abzüge
wie lohnsteuern oder versicherungen etc anfallen.

Naja, das ist nicht ganz korrekt.
Abzüge für die Sozialversicherung zahlt der Arbeitgeber pauschal komplett allein.
[Ausnahme](http://www.minijob-zentrale.de/nn_176318/DE/2 AG/2 aufstockung Rente/InhaltsNav.html? nnn=true): Man möchte, dass aus der Tätigkeit Rentenansprüche entstehen, darüber muss der AG des Minijobs aber aufklären.

In aller Regel zahlt der AG die Steuern als Pauschalabgabe.
Es kann sein, dass diese 2 % auf den AN abgewälzt werden, was heißt, der AN hätte bei 400,-€ einen Steueranteil von ganzen 8,-€.
Aber Vorsicht: Die Sache mit der Pauschalsteuer ist eine Kann -Bestimmung, d.h. der Arbeitgeber muss nicht pauschal versteuern, er kann auch eine Steuerkarte (hier mit Klasse VI ) verlangen.
Mir fällt zwar kein nachvollziehbarer Grund ein, warum das ein Arbeitgeber machen sollte, aber man sollte es wissen.

aber wie gesagt, meine frage bezieht sich auf einen
„regulären“ angestellten mit einer 40 stunden woche
und einem gehalt von ca 1.800€ (brutto)

Ist im Arbeitsvertrag eine Zustimmungspflicht vereinbart?
Nur dann (aber das sagte Steve bereits) muss der AN seinen AG um Zustimmung bitten, welche dieser aber nur in begründeten Ausnahmefällen verweigern darf.

ich danke für jede hilfreiche antwort.

Gerne

Gruß
Guido

okay, genung gestritten… es geht hier eigentlich NUR um die abzüge.
also ob man am ende wirklich 400€ kriegt, oder ob da dann weil man ja schon einen anderen job hat doch wieder abzüge draufgeschlagen werden.

in dem sinne: lohnt sich ein 400€ nebenjob?
(preis-leistung)

wie viele stunden sind bei einem 400€ job im monat üblich?
40stunden a 10€ oder mehr, oder weniger???

ich danke auch hier für antworten.