Steuerfreier Arbeitslohn in Anlage N

Hallo an Alle!

Normalerweise kenn ich mich zwar mit Steuern aus, aber jetzt hab ich trotzdem mal eine Frage, da ich so einen Fall bisher noch nicht hatte.

Wie ist das, wenn jemand Lohn im Ausland bezieht (z.B. Schweiz) und seinen Wohnsitz in Deutschland hat (aber kein Grenzgänger)?
Man muss ja dann bei der Steuererklärung den Lohn auf der Anlage N eintragen bei „steuerfreier Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen“. Was ich aber nicht so eindeutig rausgefunden habe ist, ob der Lohn in der ausländischen Währung oder in € eingetragen werden muss?
Ich denke zwar, dass es in € ist, aber ich finde keine eindeutige Aussage dazu…

Habt Ihr da was für mich?
Vielen Dank schon mal!

LG Shelly

Wie ist das, wenn jemand Lohn im Ausland bezieht (z.B.
Schweiz) und seinen Wohnsitz in Deutschland hat (aber kein
Grenzgänger)?
Man muss ja dann bei der Steuererklärung den Lohn auf der
Anlage N eintragen bei „steuerfreier Arbeitslohn nach
Doppelbesteuerungsabkommen“. Was ich aber nicht so eindeutig
rausgefunden habe ist, ob der Lohn in der ausländischen
Währung oder in € eingetragen werden muss?

Hallo,
der Lohn, der im Ausland erzielt wird, wird vom Arbeitgeber auf der Lohnsteuerkarte eingetragen. Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte sind alle in Euro u. Cent vorzunehmen.

VG
Hermann

Hallo!

Was aber, wenn auf der Steuerkarte nix steht und nur ein Lohnkonto-Ausdruck vorhanden ist?

LG Shelly

Hallo,
der Lohn, der im Ausland erzielt wird, wird vom Arbeitgeber
auf der Lohnsteuerkarte eingetragen. Eintragungen auf der
Lohnsteuerkarte sind alle in Euro u. Cent vorzunehmen.

VG
Hermann

Hi,

da der Wert, der als steuerfreier Arbeitslohn (mit Progressionsvorbehalt) eingetragen wird, vom Computer verarbeitet werden soll, ist er manuell in € umzurechnen, wenn dieser Wert noch nicht vorliegt.

Schöne Grüße
C.