Steuerfreier Erbbetrag der Eltern 400T€ oder 200T€+x?

Hallo,

Ich mehrfach gelesen dass man 400.000€ von den Eltern erben darf, ohne Steuer auf das Erbe zu zahlen.

Aber die Eltern sterben doch normalerweise nicht gleichzeitig! d.h. man erbt nur von einer Person.  Und das Guthaben ist evt auch untersch. auf sie verteilt! (zB Haus+100.000 gehört der Frau, Mann gehört „nur“ 30.000€)

Wie ist der Ablauf dann?
Angenommen Mann stirbt zuerst, geht sämtlicher Wert auf die Frau über?Und dann kann man nur noch 200.000 steuerfrei erben? Oder wie läuft das?Danke schonmal für die Hilfe!

Hi!

Der Freibetrag ist 400.000 € pro Elternteil!

Und es wird genau so gehandhabt: Stirbt der Vater und hinterlässt 300.000 € liegen die im Freibetrag, stirbt die Mutter und hinterlässt 500.000 € müssen 100.000 € versteuert werden. Den nicht ausgenutzten Freibetrag kann man nicht auf andere Personen übertragen, steuerliche Optimierung muss dann bereits zu Lebzeiten erfolgen.

Gruß derschwede77

Hallo!

je Erbfall und Kind 400.000 €.
Man kann sie es also i. d. R. 2 x nutzen.

und zusätzlich noch weitere (niedrigere) Freibeträge, wenn man von anderen Verwandten erbt.

Übrigens hat der Ehepartner sogar 500.000 € Freibetrag.

Und wer erbt sollte ein Testament bestimmen. Gibt’s keins, dann gesetzliche Erbfolge, heißt, es erbt der Ehepartner zu 1/2 und die Kinder die andere Hälfte .

Und immer nur das was dem Verstorbenen auch tatsächlich gehörte. Gehörte Haus dem Partner, dann fällt es nicht in diesen Erbfall. Gehörte Haus ihm zu 1/2, dann fällt nur die 1/2 ins Erbe. Ehepartner erbt dann davon 1/4 und besitzt nun das Haus zu 3/4. Die Kinder zu 1/4.

mfG
duck313

Hallo,

wie schon geschrieben, gilt der Freibetrag pro Erbfall und Kind. D.h. da ist schon eine Menge steuerfrei drin.

Bei großen Vermögen muss man trotzdem aufpassen! Gerade das in der Laienmeinung immer wieder als „Ideallösung“ gepriesene „Berliner Testament“ mit gegenseitiger Alleinerbeinsetzung des anderen Ehepartners für den ersten Erbfall kann dann zur bösen Steuerfalle werden. Denn wenn der zuerst versterbende Ehegatte mehr als € 500.000,-- an den überlebenden Ehegatten vererbt, muss dies versteuert werden (während bei gesetzlicher Erbfolge auf den Ehegatte nur die Hälfte entfallen wäre, die ggf. steuerfrei geblieben wäre, und der Rest ggf. ebenfalls steuerfrei auf die Kinder übergegangen wäre).

Im zweiten Erbfall besteht dann zudem die Gefahr, dass das Vermögen des überlebenden Ehegatten durch die Annahme des Erbes des vorverstorbenen Ehegatten so zugenommen hat, dass ein zuvor noch steuerfrei vererbbares Vermögen des überlebenden Ehegatten jetzt ebenfalls nur noch steuerpflichtig auf die Kinder übertragen werden kann.

Daher bei großen Vermögen immer zusehen, zu Lebzeiten Werte in die folgenden Generationen zu übertragen (Freibeträge gelten alle zehn Jahre erneut), und gerade kein „Berliner Testament“ mit Alleinerbeinsetzung des anderen Ehegatten zu machen, sondern schon im ersten Erbfall alles Vermögen so zu verteilen, dass der Ehegatte zwar „überleben“ kann, aber auch die Freibeträge der Kinder (und ggf. Enkel, …) genutzt werden, um sowohl in diesem als auch im zweiten Erbfall unnötige Steuerlast zu verhindern.

Gruß vom Wiz

Ich danke euch allen Dreien vielmals ! :smile: