Steuerfreier Firmenverkauf an Ehefrau möglich?

liebe Experten,
wenn ein über 55 Jähriger seine Firma z.B. an einen Sohn verkauft, sind vom Erlös die ersten 45000€ steuerfrei.
Angenommen, nach einem halben Jahr oder so würde der Sohn scheitern mit der Firma, aus Überforderung.
Um die Firma zu retten, kaufe die Ehefrau des ursprünglichen Verkäufers den „Laden“.
Letztendlich wäre es im Effekt also so, als ob der Ehemann seiner Frau den Laden verkauft hätte.
Wäre das steuerschädlich in Bezug auf diese ersten steuerfreien 45000€ Verkaufserlös?
Und: Macht es einen Unterschied, ob die Eheleute nach Splittingtabelle steuern zahlen oder oder sich getrennt veranlagen lassen?

Danke für Kommentare Gruß Schwipp

Guten Tag,
dieses „Modell“ hängt vom Wert des Betriebs ab, bzw. den stillen Reserven die in den Wirtschaftsgütern ruhen: Ein Käufer würde Teilwerte für die erworbenen Wirtschaftsgüter ansetzen, § 6 I Nr. 7 EStG. Der Rückkauf würde sich aber nur rechnen, wenn man zuvor eine Teilwertabschreibung durchührt, vermutlich auf den Geschäftswert. Diese wird steuerlich aber nicht nachvollzogen, weil der Ansatz des niedrigeren Teilwerts nur bei dauerhafter Wertminderung möglich ist, § 6 I Nr. 2 S. 2 iVm § 6 I Nr. 1 S. 3 EStG. Damit ist der Steuervorteil dann futsch, Bsp:
Verkehrswert Betrieb: 30.000 (./. Buchwert: 20.000)
Veräußerungsgewinn: 10.000
–> Mann erhält von Frau + 30 - Mann zahlt an Frau (Sohn) ./. 30
Steuerpflichtige Einkünte: 10.000 (schlechte Steuerplanung)

Vielen Dank für die Antwort,
gottogott ist das kompliziert, weil ich die Begriffe nicht kenne.

Ich gehe mal davon aus, dass ein Steuersparen dadurch zustande kommen soll, dass 45 000 Euro bei Verkauf mit über 55 Jahren steuerfrei bleiben nach Gesetzeslage,
und dass der Verkaufswert z.B. 60 000 bereits ein Verkehrwert ist, dass heisst stille Reserven (aktuell erzielbarer Verkaufswert von Maschinen, alle vollständig abgeschriebenen) + Lager-Warenwert (Summe beider = Buchwert?, ist der Teilwert der noch nicht abgeschriebene Wert einer Maschine?) ist z.B. nur die Hälfte des Verkaufswertes.

Letztlich geht es doch um die Frage, ob man diesen steuerfreien Gewinn auch realisieren kann, wenn die Firma gleich an die Ehefrau verkauft wird, die diesen Kaufpreis dann abschreibt über die nächsten 15 Jahre, so ist ja wohl die Regelung, die das FA vorsieht.

Warenwert + stille Reserven = 30 000
Verkehrswert = Verkaufswert = 60 000
Einnahmen Mann über 55 Jahre alt = 60 000
davon steuerpflichtig = ?

Ausgabe Frau = 60 000

wie geht das dann weiter in der Aufstellung?