Hallo zusammen,
mal angenommen, jemand hat sich auf seiner Lohnsteuerkarte einen steuerfreien Jahresbetrag eintragen lassen (sei es aufgrund von bereits im Voraus feststehenden/zu erwartenden Zweitwohnungsaufwendungen, Unterhaltsleistungen oder aus welchen Gründen auch immer).
Wäre dieser Betrag beim Erstellen der Einkommenssteuererklärung in irgendeiner Weise zu berücksichtigen bzw. würde er sich mindernd auf eine eventuelle Rückerstattung auswirken?
Vielen Dank im Voraus.
Der Freibetrag dient nur der Minderung der Lohnsteuer übers Jahr. Es besteht bei Eintragung eines Freibetrags für das betroffene Jahr auch die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung. Die Aufwendungen aus „welchen Gründen auch immer“ sind natürlich nun konkret in der Einkommensteuererklärung zu erfassen; um was es sich handelt, weiß derjenige wohl am besten, der sich den Freibetrag hat eintragen lassen.
Vielen Dank für die Antwort.
So wie ich das verstanden habe sind die Aufwendungen genauso aufzuführen wie man sie auch ohne deren vorherige Eintragung auf der Lohnsteuerkarte aufgeführt hätte. Der Unterschied besteht nur darin, dass eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht.