Hallo Zusammen,
ich finde leider nichts dazu im Netz, daher frage ich nach eurem Schwarmwissen:
Wenn der Ehemann von seinem Arbeitgeber einen steuerfreien Zuschuss zu den Kindergartenkosten bekommt, die Ehefrau aber die Kosten für den Kindergarten bezahlt ist das soweit ich weiß in Ordnung und der Zuschuss ist dennoch steuerfrei, da ja gemeinsam veranlagt wird.
Wie aber sieht das nach einer Scheidung aus? Kann der Ehemann trotzdem den steuerfreien Kindergartenzuschuss bekommen, obwohl die Ex-Frau die Rechnung des Kindergartens bezahlt? De facto zahlt der Ehemann ja mit dem Kindesunterhalt seinen Anteil an den Kindergartengebühren, daher denke ich das müsste weiterhin in Ordnung sein? Oder sollte zur Sicherheit der Zuschuss separat an die Ex-Frau überwiesen werden um nachzuweisen, dass die Kosten für Kindergarten angefallen sind?
Gebühren für die Betreuung bspw. im Kindergarten sind nicht vom normalen Unterhalt abgedeckt, sondern sogenannter Mehrbedarf, d.h. laufender Bedarf, der zusätzlich zum eigentlichen Unterhalt anfällt. Ich verstehe Deinen Text jetzt nicht so, dass die Betreuungskosten bei der Unterhaltsberechnung besonders berücksichtigt worden wären.
Allein der Umstand, dass der Text so lang ist, viele Bedingungen enthält und an sich nicht leicht zu lesen ist, darf als Hinweis verstanden werden, dass man sich intensiv mit dem Thema auseinandersetzen sollte. Wenn man nicht gleich zum Anwalt will, dann sollte man zumindest mal das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen, ob der überhaupt weiterhin zahlen will bzw. in welcher Höhe.
Richtig, das hatte ich falsch in Erinnerung. Der Ehemann zahlt sogar Mehrbedarf für Kindergarten-Gebühren. In diesem Fall ist doch auch der Zuschuss bei ihm gerechtfertigt?
Sowas hab ich hier auch selten gelesen… KiGa Plätze kosten locker 300 Euro monatlich (!). Es ist steuerlich vom Gesetzgeber so vorgesehen, dass diese Kosten absetzbar sind. Wie bspw. Fahrtkosten zur Arbeitstätte. Und du bist der Meinung das sollte man lassen, weil es Pfennigfuchserei sei?
Verstehe ich nicht…
Es ging doch nicht um die Absetzbarkeit, sondern darum, ob und in welcher Höhe der Arbeitgeber den freiwilligen Zuschuss weiter leisten soll bzw. steuerfrei auszahlen kann. Jedenfalls hatte ich die Frage so verstanden und beantwortet.