Steuerfreier Lohnateil

Hallo zusammen,

ein theoretischer Fall.

Arbeitnehmer AN hat gerade seinen Einkommensteuerbescheid erhalten.
Nun bekommt er ein paar Tage später eine abermalige Lohnsteuerbescheinigung von seinenm Arbeitgeber.
Darin sei als Anmerkung vermerkt, dass ca. 200 Euro des ausgewiesenen Lohns(also ein kleiner Anteil) steuerfrei gem. EStG sind. Das war in der bereits vom Finanzamt geprüften Bescheinigung nicht der Fall.
Soll der AN sich nun abermals an das Finanzamt wenden oder soll er es einfach so mit dem bereits erhaltenen Einkommensteuerbescheid belassen?

Beste Grüße

heidel

Servus,

auch wenn andere Änderungsvorschriften greifen könnten, sollte in so einem Fall, wenn der Bescheid noch nicht bestandskräftig ist, in jedem Fall mit einem Einspruch der Bescheid „offen gehalten“ werden.

Dann braucht man sich nicht mit dem FA drüber kabbeln, ob die neue Lohnsteuerbescheinigung als „neue Tatsache“ zu werten ist, und ob sie überhaupt dem FA bekannt geworden ist (der Arbeitnehmer kann das nicht kontrollieren).

Damit der Vorgang einfach abzuhandeln ist, ist es nützlich, dem Einspruch mit kurzer Begründung und Schilderung des Sachverhalts die neue Lohnsteuerbescheinigung beizufügen.

Schöne Grüße

MM