Guten Tag,
folgender Fall:
AN ist bei AG angestellt. Da der Sitz des AG weit vom Wohnort des AN entfernt ist, zahlt ihm der AG einen Mietkostenzuschlag. Für diesen führt der AG Lohnsteuer ab. Da die Voraussetzungen für einen Steuerabzug als Werbekosten für doppelte Haushaltsführung erfüllt sind, kann der AN im Rahmen der ESt-Erklärung die auf den Mietzuschuss entfallenen Lohnsteueranteil zurück erhalten.
Er möchte jedoch eine Auszahlung des Brutto-Betrages bereits vom Arbeitgeber, denn einerseits möchte er keine Sozialversicherungsbeiträge auf den Mietzuschuss zahlen, andererseits möchte er nicht bis zum Steuerbescheid auf die Lohnsteuererstattung warten.
Die Fragen sind nun,
- ob die steuerfreie Gewährung durch den AG grundsätzlich möglich ist,
- ob in diesem Falle auch die Sozialversicherungsfreiheit eintritt,
- welche zusätzlichen Voraussetzungen ggf. zu erfüllen wären,
- welche Gestaltungsschritte für den AG nötig sind,
- ob es möglich wäre, dass der AG die Wohnung anmietet und steuerfrei dem AN überlässt.
Ich weiß, dass einzelne Aspekte bereits im Forum angesprochen sind, jedoch gibt es hier teils unterschiedlich Ansichten. Zudem würde mich eine Gesamtbeurteilung - insbesondere auch inkl. der alternativen Gestaltung über die Nutzungsüberlassung von Wohnraum - freuen.
Vielen Dank und beste Grüße
Quantentunnel