Steuerfreier Teil der Rente

hallo,

habe gerade folgende merkwürdigkeit:

es liegt ein schreiben des FA vor, in dem ellenlang erläutert wird, dass der stfr. teil der rente im jahr 2006 festgeschrieben wird und sich nachher nicht mehr ändert…

jetzt habe ich mir mail ein paar bescheide der jahre 2006-2008 angesehen und von dieser regelung ist weit und breit nichts in sicht… es wird immer nur von der rente der satz von 50% genommen und feddich ?

bitte licht ins dunkel

gruß inder

Hallo,

im Steuerbescheid steht bestimmt nicht 50%, sondern der steuerfreie Teil der Rente in einem absoluten Betrag. Dass dieser Betrag immer noch 50% entspricht, hängt damit zusammen, dass vielleicht noch keine Rentenerhöhung war. Außerdem ist steuerfreie Teil immer erst aus dem ganzen Folgejahr nach Beginn der Rente zu berechnen. Also 2006 für Beginn 2005.

Gruß Woko

im Steuerbescheid steht bestimmt nicht 50%,

ne, hab ich auch nicht geschrieben !?

sondern der
steuerfreie Teil der Rente in einem absoluten Betrag.

richtg

Dass
dieser Betrag immer noch 50% entspricht, hängt damit
zusammen, dass vielleicht noch keine Rentenerhöhung war.

falsch, es gab von 2007 nach 2008 eine rentenerhöhung.

ich habe mir jetzt ca. 10 bescheide angesehen und in keinem einzigen ist der steuerfr. teil der renten mit dem vorjahr gleich, sondern es wurden immer einfach 50% des neuen rentenbetrages angesetzt…

anscheinend sind beim amt auch ein paar, die das noch nicht wissen…

gruß inder

Hallo,

anscheinend sind beim amt auch ein paar, die das noch nicht
wissen…

Das scheint allgemein so zu sein. Ich versuche derzeit den Sachbearbeitern zu erklären, dass eine Witwenrente von 2008 nicht mit 56% steuerpflichtig ist, sondern als Folgerente der Altersrente des verst. Ehemannes nur mit 50%.
Dabei ärgert man sich nicht über die Unwissenheit, sondern die Arroganz, die in der Aussage endet …das haben wir noch nie so gemacht, also auch in Zukunft nicht.

Gruß Woko

ich habe mir jetzt ca. 10 bescheide angesehen und in keinem
einzigen ist der steuerfr. teil der renten mit dem vorjahr
gleich, sondern es wurden immer einfach 50% des neuen
rentenbetrages angesetzt…

anscheinend sind beim amt auch ein paar, die das noch nicht
wissen…

Schau dir doch mal die zu den Bescheiden gehörenden Steuererklärungen an. Wurde da richtig in Rentenbetrag und Rentanpassungsbetrag (für 1. gesetzliche Renten wären das z.B. Kz. 101 und 102) aufgeteilt oder nur alles in einem Betrag angegeben? Wird vom Amt selten überprüft, Rentenanpassungsmitteilung liegt ja meist keine bei.
Ist übrigens halb so schlimm, so bald die Renten elektronisch geliefert werden (offiziell ab Ende diesen Jahres) wird maschinell abgeglichen, für Altjahre gibts dann spezielle Auswertungen, die für Finanzämter und Rentner zu einiger Arbeit führen dürften.

Gruß,
Markus