bis Ende des Jahres kann man ja noch Kapital-LVs abschliessen, die dann bei Ablauf (>12Jahren) nicht besteuert werden.
Kann man eigentlich davon ausgehen, daß dies wirklich so bleibt? Ich habe gehört, daß dies mehr oder weniger nicht gekippt werden kann, was natürlich die Rendite einer LV wesentlich verbessert.
Es handelt sich um ein Problem des Rückwirkungsverbot umfassende Thematik, gehe ich hier nicht näher darauf ein). Für dieses Gesetzt, sofern es denn beschlossen wird,gilt das Rückwirkungsverbot.
Ich gebe Dir auch nochmal einen Auszug des BMF zum Alterseinkünftegesetz, so wie es geplant ist.
Auszug:
8. Änderungen bei der steuerlichen Behandlung von Kapitallebensversicherungen
Frage 8.1:
Welche Änderungen soll es bei der Besteuerung der Kapitallebensversicherungen geben?
Sollen die Änderungen bei der Besteuerung der Kapitallebensversicherungen auch rückwirkend
für bereits bestehende Verträge gelten?
Antwort:
Der Sonderausgabenabzug für die Versicherungsbeiträge in der Ansparphase und die Steuerfreiheit
der Erträge im Zeitpunkt der Kapitalauszahlung der Kapitallebensversicherung
werden beseitigt. Zur Abmilderung des Progressionseffekts unterliegen die Erträge
ermäßigten Tarif, der so genannten „Fünftelungsregelung“, wenn sie nach Vollendung
60. Lebensjahres des Steuerpflichtigen und nach Ablauf von zwölf Jahren seit dem Vertragsabschluß
ausgezahlt werden.
Diese Neuerungen gelten nur für Neuverträge, die ab dem Inkrafttreten der Neuregelung
also nach dem 1.1.2005 – abgeschlossen werden. Es wird daher keinen Eingriff in bereits bestehende
Verträge geben. Die Problematik einer Rückwirkung stellt sich nicht.
Gruß
Michael
danke hat mir sehr geholfen aber ich hätte noch ne Rückfrage.
Worum es mir geht ist der Vergleich zw. einer fondsgebundenen KLV und einer Investition in Fonds und einer zusätzlichen Risiko-LV.
Wenn man Fonds über die Spekulationsfrist hält, dann sind doch die Kursgewinne steuerfrei, nur die Dividenden sind steuerpflichtig.
Frage 1: Wie ist das bei einer fondsgebundenen KLV? Genauso? Dann wäre der Effekt ja gleich null, weil die Dividenden ja nur einen Bruchteil der Erträge ausmachen.
Frage 2: Wie ist es mit der Besteuerung bei thesaurierenden Fonds. Hier hat ja die Einkünfte nur der Fonds aber der Investor verdient nur am Kurs.
mein Anlageberater (MLP) sagte mir gestern dazu,
dass es theoretisch möglich ist,
dass das Gesetz um einen Zeitraum von einigen Monaten rückwirkend gelten wird.
z.B. wenn der Gesetzgeber hahinterkommt, dass jetzt alle ihr Geld noch schnell sSteuerfrei umschichten wollen.
Er versicherte mir aber, daß in diesem Fall, wenn ich heute ein LV abschließe und aber dann doch entgegen unserer Planung rückwirkend besteuert werde, wir den LV-Vertrag selbstverständlich rückgängig machen.
Ob das jetzt wirklich alles so zu 100% stimmt, kann ich als Laie nicht beurteilen. Evtl. passt die Aussage auch nur gut zu seinen Verkaufsargumenten…
(Ich trau den Brüdern generell nicht.)